Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Als  Aufgabe  für  Zeitgeschäfte  in  solchen  Wertpapieren,  die
laut  Bekanntgabe  des  Verwaltungsrats  mit  Hilfe  der  Liguidationskasse  geregelt ­
  werden,  dürfen  nur  Vereinsmitglieder  gegeben  werden.  Jedes  Mitglied ­
  muß  von  jedem  anderen  als  Aufgabe  genommen  werden.
Ein  Terminhandel  mit  Firmen,  die  dem  Liquidationsverein  nicht  angehören,
ist  nur  in  der  Form  zugelassen,  daß  diese  Firmen  bei  der  Provisions-  oder  Nettokurs°Berechnung
  als  Kunden  behandelt  werden.
Indessen  dürfen  Vereinsmitglieder,  die  Mitglieder  der  Makler-Gemeinschaft
sind,  ihre  am  Schlüsse  einer  Börsenversammlung  noch  unausgeglichenen  Termingeschäftsverpflichtungen ­
  mit  anderen  Maklern,  die  Mitglieder  der  Makler-Gemeinschaft
  sind,  ohne  Vereinsmitglicd  zu  sein,  ausgleichen.  Nach  den  zwischen
der  Makler-Gemeinschaft  und  den  Gruppen  A  und  B  der  Berliner  Bedingungsgcmeinschaft
  für  den  Wertpapierverkehr  vereinbarten  Bedingungen  geschieht  dies
ohne  Provisionsberechnung.
Da  die  L.K.  für  die  Termingeschäfte  ihrer  Mitglieder  die  Haftung
übernimmt,  müssen  diese  ihr  sämtliche  Terminschlüsse  täglich  melden  und
als  Sicherheit  für  die  Erfüllung  Einschüsse  leisten:
Jedes  Vereinsmitglied  hat  bei  seinem  Eintritt  in  den  Verein  an  die
L.K.  eine  Einlage  in  barem  Gelde  als  Garantiesumme
z  u  l  e  i  st  e  n,  die  der  L.K.  als  Sicherheitsleistung  für  seine  Verbindlich,
keiten  und  Haftpflichten  dient  und  ihm  gutgeschrieben  wird.  Ein  Anspruch ­
  auf  Rückgabe  der  Garantiesumme  hat  das  Vereinsmitglied  erst  bei
seinem  Ausscheiden.  Die  L.K.  gibt  aus  diesem  Garantiefonds  Lombardgeld
  an  Vereins  Mitglieder.
Die  Höhe  der  Einlage  wird  für  jedes  Mitglied  entsprechend  seinen  Umsätzen
dom  Verwaltungsrat,  dem  eine  Selbsteinschätzung  einzureichen  ist,  bestimmt.
Sie  beträgt  für  die  1.  Klasse  250  000,  für  die  2.  Klasse  100  000,  für  die  3.  Klasse
50  000,  für  die  4.  Klasse  30  000  und  für  die  5.  Klasse  20  000  RM.
Jedes  Vereinsmitglied  hat  die  von  ihm  abgeschlossenen  Termingeschäfte,
insoweit  sie  das  äfache  der  Garantiesumme  übersteigen,  in  Höhe  von  6°/ 0
des  ausmachenden  Betrages  durch  Hinterlegung  von  Wertpapieren ­
  bei  der  L.K.  sicherzustellen,  ohne  daß  es  einer  Aufforderung
von  seiten  des  Vorstandes  der  L.K.  bedarf.  Der  Vorstand  ist  aber  auch
berechtigt,  eine  größere  als  die  angegebene  Sicherheit  zu  verlangen.  Bei
Kurssenkungen  sind  unverzüglich  entsprechende  Nachschüsse  zu  leisten.  Bei
Käufen  und  Verkäufen  in  demselben  Wertpapier  beschränkt  sich  die  Verpflichtung ­
  zur  Sicherheitsleistung  auf  den  Saldo.
(Fortsetzung  S.  510.)

505
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.