Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

und  muß  in  der  Regel  drei  Bürgen  stellen  können,  die  wenigstens  seit
4  Jahren  der  Vereinigung  angehören  und  je  bis  zu  500  £  Bürgschaft
für  ihn  leisten,  für  den  Fall,  daß  er  innerhalb  der  nächsten  4  Jahre  zahlungsunfähig ­
  wird.  Vor  der  Wahl  muß  ferner  sein  Name  an  der  Börse
„aushängen",  damit  etwaige  gegen  die  Wahl  sprechende  Gründe  dem  Komitee
mitgeteilt  werden  können.  Die  Zulassung  gilt  nur  für  ein  Jahr.
Die  Zahl  der  Mitglieder  beträgt  heute  etwa  3000.  Mehr  als  5  Angestellte
(derks)  darf  ein  Mitglied  an  der  Börse  nicht  beschäftigen.  Einer  von  ihnen  ist
zum  Abschluß  von  Geschäften  ermächtigt,  der  authorised  derk,  2  andere,  die
„unauthorised  derks",  vermitteln  nur  Nachrichten  von  der  Börse  aus,  und  die
beiden  „settling  room  derks"  besorgen  vom  Liquidationszimmer  aus  die  Abwicklung ­
  der  Geschäfte.  Firmen  haben  das  Recht,  11  Angestellte  mit  zur  Börse
zu  bringen,  darunter  2  antborised  derks.
Offizielle  Börsenzeit  ist  von  11  bis  15  Uhr;  jedoch  finden  Umsätze
bis  16  Uhr  noch  in  den  Börsensälen  und  nachher  noch  von  Büro  zu  Büro
statt.  An  den  Sonnabenden  ist  die  Börse  geschlossen.
Die  Organisation  beruht  auf  einer  Zweiteilung  des  Geschäfts.  Die
Mitglieder  der  Londoner  Börse  haben  sich  zu  entscheiden,  ob  sie  als  broker
oder  als  dealer  (oder  Jobber)  tätig  sein  wollen.  Kein  broker  darf  gleichzeitig ­
  Jobber  sein.  Da  ein  Mitglied  der  Börse  kein  anderes  Gewerbe
treiben  darf,  sind,  im  Gegensatz  zu  den  kontinentalen  Börsen,  Kaufleute,
insbesondere  auch  Bankiers  und  Bankdirektoren,  vom  Börsenbesuch  ausgeschlossen. ­
  Deren  Aufgabe  übernehmen  die  brokers,  die  (als  Kommissionäre) ­
  die  Aufträge  sammeln  und  sie  den  dealera,  die  Angebot  und  Nachfrage ­
  auszugleichen  suchen,  übermitteln.
Der  broker  wendet  sich,  um  die  Aufträge  auszuführen,  an  einen  der
Jobbers  des  betreffenden  Marktes  —  diese  sondern  sich,  wie  z.  B.  die
Kursmakler  in  Berlin,  streng  nach  den  verschiedenen  Geschäftszweigen  —
und  ersucht  ihn  um  Nennung  des  Kurses  für  das  betreffende  Papier-Der
  Jobber,  der  nur  für  eigene  Rechnung  handelt,  nennt  zwei  Kurse:
einen,  zu  dem  er  bereit  ist,  zu  kaufen,  und  einen  anderen,  zu  dem  er  Abgeber ­
  ist.  Sagen  die  Kurse  dem  broker  nicht  zu,  so  wendet  er  sich  an
einen  anderen  Jobber.  Infolge  der  Konkurrenz  der  Jobbers  hält  sich  aber
der  Unterschied  zwischen  dem  Brief-  und  Geldkurs,  die  „turn  of  tbe
market",  die  eine  Prämie  für  das  Risiko  ist,  das  der  Jobber  eingeht,  im
allgemeinen  in  mäßigen  Grenzen.  Während  der  broker  seine  feste  Kund524 ­


            
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