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Als solche Geldersatzmittel sGeldsurrogate) sind anzusehen: 1. das
Papiergeld, 2. die Kreditpapiere, 3. das Buchgeld.
Von Papiergeld spricht man im gewöhnlichen Leben überall dort,
wo ein über einen bestimmten Geldbetrag lautendes, unverzinsliches Wertpapier
anstatt baren Geldes als Umlaufs- und Zahlungsmittel dient. Theoretisch
ist zu unterscheiden zwischen Papierwährungsgeld Eigentlichem
Papiergeld), das unbeschränkte gesetzliche Zahlkraft hat und uneinlöslich
ist, denn es ist selbst Wertmaß, und uneigentlichem Papiergeld,
das neben dem gesetzlichen und tatsächlichen Währungsgeld zur Ausgabe
gelangt, also Geldersatzmittel ist. Nur von diesem ist hier die Rede.
(S. auch den Abschnitt „Papierwährung").
Die Kreditpapiere sind nichtstaatliche Zahlungsmittel; man hat sie
auch als „das Geld des Kaufmanns" bezeichnet. Ihre Verwendung zu
Zahlungszwecken beruht auf dem Vertrauen, daß die gegenwärtige
Leistung in der Zukunft durch eine entsprechende Gegenleistung ausgeglichen
wird. Die Kreditpapiere sind nicht Geld, sondern lauten nur auf Geld.
Sie werden auch akzessorisches Geld genannt, da das Kreditgeld
zum Bargeld — vertretend oder vermehrend — hinzutritt. Zu unterscheiden
sind:
1. Schuldurkunden, die aus Kreditgeschäften hervorgegangen sind und
erst dadurch, daß sie weiter giriert werden, anstatt Geld zu Zahlungen
benutzt werden können. Es sind dies der Wechsel und die Anweisung.
2. Schuldurkunden, ausdrücklich zu dem Zweck geschaffen, als Geldersatzmittel
zu dienen: Schecks, Gold-, Silber- und Clearinghauszertifikate.
Das B u ch g e l d sieht von dem konkreten Vorhandensein eines Geldzeichens
völlig ab. Die Zahlungen werden bewirkt durch Gut- und Lastschrift
von einem Konto zum anderen. Die beiden Hauptformen der bargeldlosen
Zahlung sind Überweisung und Scheck. Die Scheckeinlösung kann nur
dann ohne Bargeld erfolgen, wenn auch der Zahlungsempfänger ein Bankkonto
besitzt. Über Buchgeld sGiralgeld) s. S. 7.
Als Geldersatzmittel sind schließlich noch W e r t s ch e i n e zu nennen, die
zwar auch der Erleichterung des Verkehrs dienen können, aber zu ganz
anderen Zwecken als zur Geldfunktion bestimmt sind: Zinsscheine,
Brief-, Rabatt-Stempelmarken usw.
Wir brauchen die Geldersatzmittel, da das Metallgeld allein nicht ausreichen
würde, um alle Zahlungen zu leisten. Auf den Kopf der Bevölkerung