Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Als  solche  Geldersatzmittel  sGeldsurrogate)  sind  anzusehen:  1.  das
Papiergeld,  2.  die  Kreditpapiere,  3.  das  Buchgeld.
Von  Papiergeld  spricht  man  im  gewöhnlichen  Leben  überall  dort,
wo  ein  über  einen  bestimmten  Geldbetrag  lautendes,  unverzinsliches  Wertpapier ­
  anstatt  baren  Geldes  als  Umlaufs-  und  Zahlungsmittel  dient.  Theoretisch ­
  ist  zu  unterscheiden  zwischen  Papierwährungsgeld  Eigentlichem ­
  Papiergeld),  das  unbeschränkte  gesetzliche  Zahlkraft  hat  und  uneinlöslich ­
  ist,  denn  es  ist  selbst  Wertmaß,  und  uneigentlichem  Papiergeld, ­
  das  neben  dem  gesetzlichen  und  tatsächlichen  Währungsgeld  zur  Ausgabe ­
  gelangt,  also  Geldersatzmittel  ist.  Nur  von  diesem  ist  hier  die  Rede.
(S.  auch  den  Abschnitt  „Papierwährung").
Die  Kreditpapiere  sind  nichtstaatliche  Zahlungsmittel;  man  hat  sie
auch  als  „das  Geld  des  Kaufmanns"  bezeichnet.  Ihre  Verwendung  zu
Zahlungszwecken  beruht  auf  dem  Vertrauen,  daß  die  gegenwärtige
Leistung  in  der  Zukunft  durch  eine  entsprechende  Gegenleistung  ausgeglichen
wird.  Die  Kreditpapiere  sind  nicht  Geld,  sondern  lauten  nur  auf  Geld.
Sie  werden  auch  akzessorisches  Geld  genannt,  da  das  Kreditgeld
zum  Bargeld  —  vertretend  oder  vermehrend  —  hinzutritt.  Zu  unterscheiden
sind:
1.  Schuldurkunden,  die  aus  Kreditgeschäften  hervorgegangen  sind  und
erst  dadurch,  daß  sie  weiter  giriert  werden,  anstatt  Geld  zu  Zahlungen
benutzt  werden  können.  Es  sind  dies  der  Wechsel  und  die  Anweisung.
2.  Schuldurkunden,  ausdrücklich  zu  dem  Zweck  geschaffen,  als  Geldersatzmittel ­
  zu  dienen:  Schecks,  Gold-,  Silber-  und  Clearinghauszertifikate.
Das  B  u  ch  g  e  l  d  sieht  von  dem  konkreten  Vorhandensein  eines  Geldzeichens ­
  völlig  ab.  Die  Zahlungen  werden  bewirkt  durch  Gut-  und  Lastschrift ­
  von  einem  Konto  zum  anderen.  Die  beiden  Hauptformen  der  bargeldlosen ­
  Zahlung  sind  Überweisung  und  Scheck.  Die  Scheckeinlösung  kann  nur
dann  ohne  Bargeld  erfolgen,  wenn  auch  der  Zahlungsempfänger  ein  Bankkonto ­
  besitzt.  Über  Buchgeld  sGiralgeld)  s.  S.  7.
Als  Geldersatzmittel  sind  schließlich  noch  W  e  r  t  s  ch  e  i  n  e  zu  nennen,  die
zwar  auch  der  Erleichterung  des  Verkehrs  dienen  können,  aber  zu  ganz
anderen  Zwecken  als  zur  Geldfunktion  bestimmt  sind:  Zinsscheine,
Brief-,  Rabatt-Stempelmarken  usw.
Wir  brauchen  die  Geldersatzmittel,  da  das  Metallgeld  allein  nicht  ausreichen ­
  würde,  um  alle  Zahlungen  zu  leisten.  Auf  den  Kopf  der  Bevölkerung
            
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