In Deutschland brauchten die R e i ch s b a n k n o t e n bis 1909 nicht von
Privaten angenommen zu werden. Erst seit Anfang 1910 waren sie gesetzliches
Zahlungsmittel, die Reichsbank blieb jedoch verpflichtet, ihre Noten in Gold
einzulösen. Mit Kriegsbeginn wurde diese Einlösungspflicht aufgehoben, die
Reichsbanknoten wurden zum Papierwährungsgeld. Durch das deutsche Bank
gesetz von 1924 sind die Reichsbanknoten — neben den Reichsgoldmünzen — zum
unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, doch ist die Reichsbank ver
pflichtet, ihre Noten in Gold oder Devisen einzulösen. Durch die Bestimmungen
der Devisengesetzgebung ist diese Einlösungspflicht praktisch unwirksam.
Durch die Banknotenausgabe, deren Probleme in den Abschnitten
„Notengeschäft" und „Ausländische Notenbanken" dargestellt sind, erhält
der Geldumlauf die erforderliche Dehnbarkeit.
Ein neues, bald nach Kriegsausbruch entstandenes Papiergeld waren die Dar-
lehnskassenscheine. Sie wurden von der Darlehnskasse, einem neben der
Reichsbank stehenden und diese im Lombardverkehr unterstützenden Kreditinstitut,
in Höhe der bewilligten Darlehen ausgegeben. Die Scheine zu 1, 2 und 5 M
gelangten in den Verkehr, die größeren an die Reichsbank, wo sie in gleicher
Weise wie die Reichskassenscheine als Nvtendcckung dienten. Für diese Dar
lehnskassenscheine hafteten 1. diejenigen Werte, gegen deren Verpfändung das
Darlehen erteilt war, 2. die Darlehnsschuldner persönlich mit ihrem gesamten
Vermögen und 3. das Reich ([. auch den Abschnitt „Darlehnskasscngesetz"). Alle
Reichs- und Staatskassen mußten die Darlehnskassenscheine in Zahlung nehmen;
für Privatpersonen bestand zunächst keine Annahmepflicht.
e) Privcit-Papiergeld ist die Folge eines Mangels an Umlaufs
mitteln, insbesondere von Kleingeld, daher auch die Bezeichnung Not
geld.
Seit 1916 wurde in Deutschland allerorten kommunales Papiergeld
geschaffen, von dem aber bald, da Darlehnskassenscheine zu 2 und 1 M in großen
Mengen umliefen, nur noch die Scheine, die als Ersatz für Nickelgeld in Betracht
kamen szu 10, 25 und 50 Pf.j, im Verkehr waren seine Statistik hierüber bringt
der Verwaltungsbericht der Reichsbank fürs Jahr 1919). — Neben diesem
Stadtgeld sind die Notgeldscheine von Fabriken, Straßenbahnen usw. zu er
wähnen. — Die von der Not des Verkehrs erzwungene Ausgabe von Notgeld
störte die Einheitlichkeit unseres Geldsystems empfindlich, jedoch blieb dem
Staat nichts anderes übrig, als sie zu dulden. Erst mit Schaffung der Renten-
mark wurde das Notgeld entbehrlich. — Der Kuriosität wegen sei noch erwähnt,
daß die staatliche Sächsische Porzellanmanufaktur in Meißen Probe-Münzen aus
einer porzellanähnlichen Masse hergestellt hat, die Anfang 1921 in Verkehr
gegeben wurden.
5 Gebabö 30.A.
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