Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

In Deutschland brauchten die R e i ch s b a n k n o t e n bis 1909 nicht von 
Privaten angenommen zu werden. Erst seit Anfang 1910 waren sie gesetzliches 
Zahlungsmittel, die Reichsbank blieb jedoch verpflichtet, ihre Noten in Gold 
einzulösen. Mit Kriegsbeginn wurde diese Einlösungspflicht aufgehoben, die 
Reichsbanknoten wurden zum Papierwährungsgeld. Durch das deutsche Bank 
gesetz von 1924 sind die Reichsbanknoten — neben den Reichsgoldmünzen — zum 
unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, doch ist die Reichsbank ver 
pflichtet, ihre Noten in Gold oder Devisen einzulösen. Durch die Bestimmungen 
der Devisengesetzgebung ist diese Einlösungspflicht praktisch unwirksam. 
Durch die Banknotenausgabe, deren Probleme in den Abschnitten 
„Notengeschäft" und „Ausländische Notenbanken" dargestellt sind, erhält 
der Geldumlauf die erforderliche Dehnbarkeit. 
Ein neues, bald nach Kriegsausbruch entstandenes Papiergeld waren die Dar- 
lehnskassenscheine. Sie wurden von der Darlehnskasse, einem neben der 
Reichsbank stehenden und diese im Lombardverkehr unterstützenden Kreditinstitut, 
in Höhe der bewilligten Darlehen ausgegeben. Die Scheine zu 1, 2 und 5 M 
gelangten in den Verkehr, die größeren an die Reichsbank, wo sie in gleicher 
Weise wie die Reichskassenscheine als Nvtendcckung dienten. Für diese Dar 
lehnskassenscheine hafteten 1. diejenigen Werte, gegen deren Verpfändung das 
Darlehen erteilt war, 2. die Darlehnsschuldner persönlich mit ihrem gesamten 
Vermögen und 3. das Reich ([. auch den Abschnitt „Darlehnskasscngesetz"). Alle 
Reichs- und Staatskassen mußten die Darlehnskassenscheine in Zahlung nehmen; 
für Privatpersonen bestand zunächst keine Annahmepflicht. 
e) Privcit-Papiergeld ist die Folge eines Mangels an Umlaufs 
mitteln, insbesondere von Kleingeld, daher auch die Bezeichnung Not 
geld. 
Seit 1916 wurde in Deutschland allerorten kommunales Papiergeld 
geschaffen, von dem aber bald, da Darlehnskassenscheine zu 2 und 1 M in großen 
Mengen umliefen, nur noch die Scheine, die als Ersatz für Nickelgeld in Betracht 
kamen szu 10, 25 und 50 Pf.j, im Verkehr waren seine Statistik hierüber bringt 
der Verwaltungsbericht der Reichsbank fürs Jahr 1919). — Neben diesem 
Stadtgeld sind die Notgeldscheine von Fabriken, Straßenbahnen usw. zu er 
wähnen. — Die von der Not des Verkehrs erzwungene Ausgabe von Notgeld 
störte die Einheitlichkeit unseres Geldsystems empfindlich, jedoch blieb dem 
Staat nichts anderes übrig, als sie zu dulden. Erst mit Schaffung der Renten- 
mark wurde das Notgeld entbehrlich. — Der Kuriosität wegen sei noch erwähnt, 
daß die staatliche Sächsische Porzellanmanufaktur in Meißen Probe-Münzen aus 
einer porzellanähnlichen Masse hergestellt hat, die Anfang 1921 in Verkehr 
gegeben wurden. 
5 Gebabö 30.A. 
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