Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

In  Deutschland  brauchten  die  R  e  i  ch  s  b  a  n  k  n  o  t  e  n  bis  1909  nicht  von
Privaten  angenommen  zu  werden.  Erst  seit  Anfang  1910  waren  sie  gesetzliches
Zahlungsmittel,  die  Reichsbank  blieb  jedoch  verpflichtet,  ihre  Noten  in  Gold
einzulösen.  Mit  Kriegsbeginn  wurde  diese  Einlösungspflicht  aufgehoben,  die
Reichsbanknoten  wurden  zum  Papierwährungsgeld.  Durch  das  deutsche  Bankgesetz ­
  von  1924  sind  die  Reichsbanknoten  —  neben  den  Reichsgoldmünzen  —  zum
unbeschränkten  gesetzlichen  Zahlungsmittel  erklärt,  doch  ist  die  Reichsbank  verpflichtet, ­
  ihre  Noten  in  Gold  oder  Devisen  einzulösen.  Durch  die  Bestimmungen
der  Devisengesetzgebung  ist  diese  Einlösungspflicht  praktisch  unwirksam.
Durch  die  Banknotenausgabe,  deren  Probleme  in  den  Abschnitten
„Notengeschäft"  und  „Ausländische  Notenbanken"  dargestellt  sind,  erhält
der  Geldumlauf  die  erforderliche  Dehnbarkeit.
Ein  neues,  bald  nach  Kriegsausbruch  entstandenes  Papiergeld  waren  die  Darlehnskassenscheine.
  Sie  wurden  von  der  Darlehnskasse,  einem  neben  der
Reichsbank  stehenden  und  diese  im  Lombardverkehr  unterstützenden  Kreditinstitut,
in  Höhe  der  bewilligten  Darlehen  ausgegeben.  Die  Scheine  zu  1,  2  und  5  M
gelangten  in  den  Verkehr,  die  größeren  an  die  Reichsbank,  wo  sie  in  gleicher
Weise  wie  die  Reichskassenscheine  als  Nvtendcckung  dienten.  Für  diese  Darlehnskassenscheine ­
  hafteten  1.  diejenigen  Werte,  gegen  deren  Verpfändung  das
Darlehen  erteilt  war,  2.  die  Darlehnsschuldner  persönlich  mit  ihrem  gesamten
Vermögen  und  3.  das  Reich  ([.  auch  den  Abschnitt  „Darlehnskasscngesetz").  Alle
Reichs-  und  Staatskassen  mußten  die  Darlehnskassenscheine  in  Zahlung  nehmen;
für  Privatpersonen  bestand  zunächst  keine  Annahmepflicht.
e)  Privcit-Papiergeld  ist  die  Folge  eines  Mangels  an  Umlaufsmitteln, ­
  insbesondere  von  Kleingeld,  daher  auch  die  Bezeichnung  Notgeld. ­

Seit  1916  wurde  in  Deutschland  allerorten  kommunales  Papiergeld
geschaffen,  von  dem  aber  bald,  da  Darlehnskassenscheine  zu  2  und  1  M  in  großen
Mengen  umliefen,  nur  noch  die  Scheine,  die  als  Ersatz  für  Nickelgeld  in  Betracht
kamen  szu  10,  25  und  50  Pf.j,  im  Verkehr  waren  seine  Statistik  hierüber  bringt
der  Verwaltungsbericht  der  Reichsbank  fürs  Jahr  1919).  —  Neben  diesem
Stadtgeld  sind  die  Notgeldscheine  von  Fabriken,  Straßenbahnen  usw.  zu  erwähnen. ­
  —  Die  von  der  Not  des  Verkehrs  erzwungene  Ausgabe  von  Notgeld
störte  die  Einheitlichkeit  unseres  Geldsystems  empfindlich,  jedoch  blieb  dem
Staat  nichts  anderes  übrig,  als  sie  zu  dulden.  Erst  mit  Schaffung  der  Rentenmark
  wurde  das  Notgeld  entbehrlich.  —  Der  Kuriosität  wegen  sei  noch  erwähnt,
daß  die  staatliche  Sächsische  Porzellanmanufaktur  in  Meißen  Probe-Münzen  aus
einer  porzellanähnlichen  Masse  hergestellt  hat,  die  Anfang  1921  in  Verkehr
gegeben  wurden.

5  Gebabö  30.A.

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