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die Messen der Champagne, auf denen die Wechselgeschäfte hauptsächlich von
Genuesen und Florentinern betrieben wurden.
Beispiel eines Wechsels aus dem Jahre 139 5.
Zahlet gegen diesen ersten Brief am 9. Oktober an Lucas von Goro 4b Pfund.
Sie sind der Gegenwert der Summe, welche ich von Masio Reno empfangen
habe. Zahlet zur rechten Zeit und stellet die Summe auf meine Rechnung.
Christus behüte Euch!
Bonromeo von Bonromei
sendet Euch Grüße.
Mailand, 9. März 1395.
Die ersten Wechsel waren fast ausschließlich „reguläre WechseI",
d. h. M e ß w e ch s el, zahlbar an einem Meßplatz zur Meßzeit. Die Han
seaten haben dann allmählich die Ziehung der Wechsel auf andere Plätze
ausgedehnt. Aus einer Urkunde des Jahres 1315 erfahren wir, daß den
Hanseaten in Brabant das Sonderrecht erteilt worden war, „zu wechseln und
Wechselgeschäfte zu treiben mit jedermann und gegenseitig Zahlung zu
machen und anzunehmen, sowohl mit als auch ohne Wechselbriefe, wie es
ihnen vorteilhaft erscheinen möchte". Auf dem Wege einer fast 8 Jahrhun
derte zurückliegenden, allmählichen Entwicklung ist der Wechsel das gewor
den, was er heute ist.
b) Wechselgesetzgebung
Vom 12. Jahrhundert ab hat der Wechsel und sein Recht sich hauptsäch
lich weiterentwickelt durch kaufmännische Übung, durch Handelsgewohnheits
recht, nur bruchstückweise kodifiziert in Statuten kaufmännischer Innungen
oder in einzelnen Stadtrechten. Eigentümlich war dem Wechsel von jeher
die W e ch s e l st r e n g e, d. h. bei Nichterfüllung der Verpflichtung be
schleunigtes gerichtliches Verfahren, Personalarrest, Ausschluß vom Meß
besuch usw.
Das älteste deutsche Wechselrecht war die Wechselordnung
v o n H a m b u r g aus dem Jahre 1603, der im Laufe des 17. Jahrhunderts
in Deutschland 23 andere Wechselordnungen folgten. Im Jahre 1847 waren
in Deutschland 56 Wechselordnungen aus verschiedenen Zeiten in Geltung.
Preußens Verdienst ist es gewesen, die durch die vielen verschiedenen
Wechselordnungen entstandene Rechtsunsicherheit beseitigt zu haben. Die
preußische Regierung arbeitete einen Entwurf zu einer allgemeinen Wechsel-