Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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4,  Jahrzehnt  des  19.  Jahrhunderts  bereits  Noten  von  Privatinstituten:
1824  wurde  der  K  a  s  s  e  n  -  V  e  r  e  i  n  in  Berlin,  1833  die  Ritterschaftliche
  Privatbank  in  Stettin,  1834  die  Bayerische
Hypotheken-  und  Wechselbank  in  München  und  1838  die
Leipziger  Bank  in  Leipzig  gegründet.
Die  Errichtung  der  Anhalt-Dessauischen  Landesbank  gab
Preußen  Veranlassung,  seine  Zettelbank  so  umzugestalten,  daß  sie  die
Konkurrenz  neuer  Notenbanken  nicht  zu  fürchten  brauchte.  Die  Regierung
wollte  die  Vorteile  einer  großen  Staatsbank  genießen,  ohne  aber  pekuniäre ­
  Opfer  zu  bringen.  Die  aus  der  Kgl.  Giro-  und  Lehnbank  hervorgcgangene
  Preußische  Bank  trat  am  1.  Januar  1847  ins  Leben.
Sie  war,  abgesehen  von  dem  vom  Preußischen  Staate  geleisteten  Einschuß
von  1  Million  Taler,  mit  Privatkapital  ausgestattet:  10  000  Anteile  zu
1000  Taler  wurden  ausgegeben.  Die  bisherigen  Beamten  und  Angestellten ­
  der  Kgl.  Giro-  und  Lehnbank  traten  in  das  neue  Institut
über  und  blieben  Staatsbeamte.  Die  Organisation  der  Bank  hatte  sich
dermaßen  bewährt,  daß  die  meisten  damals  getroffenen  Einrichtungen
später  von  der  Deutschen  Reichsbank  beibehalten  worden  sind.
Im  Jahre  1848  wurden  „R  o  r  m  a  t  i  v  b  e  d  i  n  g  u  n  g  e  n"  für  die  Errichtung ­
  von  „P  r  i  v  a  t  n  o  t  e  n  b  a  n  k  e  n"  —  so  wurden  diese  Anstalten  im
Gegensatz  zur  Preußischen  Bank  genannt  —  erlassen.  Die  Summe  der  diesen
Instituten  gestatteten  Notenemission  wurde  insgesamt  auf  7  Will.  Taler  festgesetzt, ­
  während  die  Preußische  Bank  bis  zu  21  Will.  Taler  Banknoten  ausgeben ­
  durfte.
Aus  der  Bank-Ordnung  sind  u.  a.  zwei  Bestimmungen  hinsichtlich  der
zu  treffenden  Zinspolitik  von  Interesse.  §  1  sagt:  Aufgabe  der  Bank
soll  es  sein,  einer  übermäßigen  Steigerung  des  Zinsfußes  vorzubeugen.
§  6  verbietet  der  Bankleitung,  bei  Lombarddarlehen  einen  Zinsfuß  von
6  %  zu  überschreiten;  —  Anordnungen,  die  den  Anschauungen  vergangener ­
  Zeit  entsprungen  siird.  Der  Reingewinn  wurde  nach  Vorwegnähme ­
  einer  Dividende  für  die  Aktionäre  und  einer  Überweisung  in  den
Reservefonds  zwischen  Staat  und  Aktionäre  geteilt.
1856  wurde  das  private  Kapital  der  Preußischen  Bank  auf  15,  1866
auf  20  Will.  Taler  erhöht.  Auch  sonst  waren  diese  beiden  Jahre  für  das
Institut  sehr  bedeutungsvoll:  1856  erhielt  die  Bank  das  Recht  der  unbeschränkten ­
  Notenemission,  und  im  Kriegs-  und  Krisenjahr
            
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