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4, Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts bereits Noten von Privatinstituten:
1824 wurde der K a s s e n - V e r e i n in Berlin, 1833 die Ritterschaftliche
Privatbank in Stettin, 1834 die Bayerische
Hypotheken- und Wechselbank in München und 1838 die
Leipziger Bank in Leipzig gegründet.
Die Errichtung der Anhalt-Dessauischen Landesbank gab
Preußen Veranlassung, seine Zettelbank so umzugestalten, daß sie die
Konkurrenz neuer Notenbanken nicht zu fürchten brauchte. Die Regierung
wollte die Vorteile einer großen Staatsbank genießen, ohne aber pekuniäre
Opfer zu bringen. Die aus der Kgl. Giro- und Lehnbank hervorgcgangene
Preußische Bank trat am 1. Januar 1847 ins Leben.
Sie war, abgesehen von dem vom Preußischen Staate geleisteten Einschuß
von 1 Million Taler, mit Privatkapital ausgestattet: 10 000 Anteile zu
1000 Taler wurden ausgegeben. Die bisherigen Beamten und Angestellten
der Kgl. Giro- und Lehnbank traten in das neue Institut
über und blieben Staatsbeamte. Die Organisation der Bank hatte sich
dermaßen bewährt, daß die meisten damals getroffenen Einrichtungen
später von der Deutschen Reichsbank beibehalten worden sind.
Im Jahre 1848 wurden „R o r m a t i v b e d i n g u n g e n" für die Errichtung
von „P r i v a t n o t e n b a n k e n" — so wurden diese Anstalten im
Gegensatz zur Preußischen Bank genannt — erlassen. Die Summe der diesen
Instituten gestatteten Notenemission wurde insgesamt auf 7 Will. Taler festgesetzt,
während die Preußische Bank bis zu 21 Will. Taler Banknoten ausgeben
durfte.
Aus der Bank-Ordnung sind u. a. zwei Bestimmungen hinsichtlich der
zu treffenden Zinspolitik von Interesse. § 1 sagt: Aufgabe der Bank
soll es sein, einer übermäßigen Steigerung des Zinsfußes vorzubeugen.
§ 6 verbietet der Bankleitung, bei Lombarddarlehen einen Zinsfuß von
6 % zu überschreiten; — Anordnungen, die den Anschauungen vergangener
Zeit entsprungen siird. Der Reingewinn wurde nach Vorwegnähme
einer Dividende für die Aktionäre und einer Überweisung in den
Reservefonds zwischen Staat und Aktionäre geteilt.
1856 wurde das private Kapital der Preußischen Bank auf 15, 1866
auf 20 Will. Taler erhöht. Auch sonst waren diese beiden Jahre für das
Institut sehr bedeutungsvoll: 1856 erhielt die Bank das Recht der unbeschränkten
Notenemission, und im Kriegs- und Krisenjahr