Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

261

Die  Lieferung  von  Auszahlung  New  Jork  unter  500  %  erfolgt  unter  den
Berliner  Banken  und  Bankfirmen  nur  dann  durch  K  a  b  e  l  auszahlung,  wenn
der  Käufer  die  Kabclkostcn  übernimmt,  sonst  wird  die  Lieferung  durch  Übertrag
auf  Dollar-Giro-Konto  vorgenommen.  Besitzt  der  Auftraggeber  ein  solches
Konto  nicht,  so  sind,  wenn  er  Lieferung  durch  Scheck  New  Dork  verlangt,  8  Tage
Zinsen  zu  dem  jeweiligen  Kreditzinsfnß  der  New  Dorker  Banken  zu  vergüten.
Die  Lieferung  von  Beträgen  unter  500  $  kann  auch,  falls  der  Auftraggeber  kein
Dollar-Giro-Konto  besitzt,  auf  Wunsch  des  Käufers  Per  Vista-Zahlnng  vorgenommen ­
  werden,  jedoch  sind  briefliche  Überträge  in  New  Jork  mit  rückwirkender ­
  Wertstellung  nicht  zulässig.
Die  Mitglieder  der  Stempelvereinigung  und  der  Berliner  Bedingungsgemeinschaft ­
  handeln  unter  sich  die  Devisen  zu  einem  Mitlelkurs
Mitte  zwischen  Brief-  und  Geldkurs)  franko  Maklergebühr  und  Provision. ­

Diejenigen  Berlitter  Bankiers,  die  (weil  sie  nicht  kapitalkräftig  sind)
nicht  als  „Aufgabe"  genommen  werden,  können  sich  nicht  an  die  Makler,
sondern  müssen  sich  an  die  Banken  wenden.  Sie  erhalten  von  diesen  Abrechnung ­
  zu  dem  Miltelkurs  zwischen  Mittelkurs  und  Geld-  bzlv.  zwischen
Mittel-  und  Briefkurs  und  müssen  sich  verpflichten,  ihrer  in-  und  ausländischen ­
  Nichtbankierkundschast  die  gleichen  Sätze  wie  die  Mitglieder
der  Stempelvereinigung  zu  berechnen.
Die  auswärtige  in-  und  ausländische  Bankierkundschaft  erhält,
sofern  sie  Auftrag  zur  amtlichen  Notiz  erteilt,  Abrechnung  zu  dem  Mittelkurs
  zwischen  Mittel-  und  Geld-  bzw.  zwischen  Mittel-  und  Briefkurs  zuzüglich ­
  der  verauslagten  Maklergebühr,  jedoch  franko  Provision.
Die  gesamte  Nichtbankierkundschaft  bekommt,  sofern  sie  Auftrag ­
  „zur  amtlichen  Notiz"  erteilt,  Abrechnung  zum  Geld-  und  Briefkurs
zuzüglich  der  Maklergebühr,  jedoch  franko  Provision.  Bei  Aufträgen  bis  zu
300  RM  wird  eine  Provision  von  mindestens  0,25  NM  berechnet.
Den  Auftrag,  den  die  Bank  von  ihrem  Kunden  erhält,  führt  sic  entlveder
an  der  Börse  zum  amtlichen  Kurse  aus,  oder  sie  handelt  mit  anderen
Banken  „im  Frciverkehr"  (telephonisch).  In  keinem  Falle  aber  darf  sie
den:  Kunden  einen  höheren  Kurs  berechnen,  als  den  zuletzt  bekannten  amtlichen ­
  Briefkurs  für  die  betreffende  Devise.
An  der  Börse  werden  Devisengeschäfte  zum  amtlichen  Kurs  in  der
Weise  getätigt,  das;  die  Banken  und  Bankfirmcn  ihre  Aufträge  den  vcr-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.