zember 1953 cm die „Bank von Danzig", deren Kapital 7 y 2 Millionen
Gulden (— 300 000 Pfund Sterling) beträgt, ans Grund der näheren
Bestimmungen des „Notenprivilegs" übertragen.
Rechnungseinheit in Danzig ist der Gulden und der Pfennig.
Der Gulden ist gleich V 25 Pfund Sterling englischer Währung. Der
Pfennig ist Vioo Gulden.
Die Bank darf Noten in Abschnitten von 10, 25 und 100 Gulden und
einem Mehrfachen von 10, 25 und 100 Gulden ausgeben. Der Höchst-
betrag der in den Verkehr gebrachten Noten darf aber 100 Gulden auf
den Kopf der in Danzig dauernd ansässigen Bevölkerung nicht überstei
gen. Als Deckung muß die Bank jederzeit bereit halten: m i n d e st e n s
Vs des Notenumlaufs in Goldmünzen, in Noten der Bank von England
oder in täglich fälligen Forderungen gegen die Bank von England, die
über englische Pfunde lauten. Als Restdeckung dienen diskontierte, auf
Gulden lautende Warenwechsel, die eine Verfallzeit von höchstens 3 Mo
naten haben.
Das Münzgesetz sieht die Ausprägung von Goldmünzen als 25-Gnl-
denstücke im Gewichte von 7,988 Gramm vor, wovon 7,322 Gramm Fein
gold sind, also im selben Rauh- und Reingewicht wie englische Pfunde.
Die Staatsaufsicht über die Bank wird vom Senat geführt und
durch einen Bankkommissar ausgeübt.
Ausweis vom 31. Dezember 1926
io 1000 Danziger Gulden.
Aktiva:
Kerndeckung:
Goldbestand 7
Noten der Bank von England .... 35
Guthaben bei der Bank von England . . 19 897
Zusatzdcckuug :
Danziger Metallgeld 2 841
Handelswechsel ... IG 197
Sonstige Wechsel 222
Lombardforderungen 271
Valntenbestände 16 876
Täglich fällige Forderungen ..... 734
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