Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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stücken  zahlte  und,  wenn  ausdrücklich  Gold  verlangt  wurde,  dafür  eine
Extragebühr  (Prämie)  forderte  —,  so  hatten  wir  doch  in  Deutschland,
sei  es  auch  nur  dem  Namen  nach,  bis  zum  1.  Oktober  1907  die
hinkende  Goldwährung.  Von  diesem  Tage  ab  war  die  Einlösung ­
  der  Noten  in  Gold  durch  Gesetz  verbürgt,  und  Deutschland  hatte
jetzt  die  bereits  durch  das  Münzgesetz  von  1873  vorgesehene  „Reichsgoldwährung".
  Mit  dem  4.  August  1914  wurde  dann  die  Goldwährung  in
Wirklichkeit  wieder  aufgehoben.
1)  Papierwährung*).
Das  Wesen  der  Papierwährung  besteht  darin,  daß  papierne  Geldzeichen, ­
  die  auf  einen  bestimmten  Betrag  Metallgeld  lauten,  deren  Einlösbarkeit ­
  in  Metallgeld  jedoch  aufgehoben  ist,  mit  gesetzlicher  Zahlungskraft ­
  (Zwangskurs)  ausgestattet  sind,  d.  h.  von  den  Staatsangehörigen ­
  angenommen  werden  müssen.  Daneben  gibt  es  noch  uneigentliches
  Papiergeld,  das  jederzeit  in  Währungsgeld  umgetauscht
wird.  Solche  Geldersatzmittel  waren  z.  B.  die  deutschen  Reichskassenscheine ­
  und  die  Banknoten  bis  zum  4.  August  1914.  Weiteres  hierüber
s.  S.  90  ff.  Ist  der  Kredit  des  Staates  gesichert,  so  wird  auch  eine  vorübergehend ­
  stärkere  Ausgabe  von  Papiergeld  nichts  daran  ändern,  daß
es  im  privaten  Verkehr  in  gleicher  Weise  wie  das  Metallgeld  umläuft.
Hat  jedoch  der  Staat  in  großer  Finanznot  das  Papiergeld  stark  vermehrt, ­
  so  werden  dadurch  die  Metallmünzen  aus  dem  Verkehr  gedrängt.
Das  Papiergeld  ist  dann  zum  alleinigen  Umlaufs-  und  Zahlungsmittel ­
  und  hiermit  auch  zum  Wertmaß  geworden.  Das  Ausland  verlangt, ­
  daß  die  Zahlungen  für  Warenbezüge,  Zinsen  usw.  in  Hartgeld
geleistet  werden.  Papier  nimmt  es  nur  mit  einem  Disagio;  das  Edelmetallgeld ­
  wird  zu  einer  Ware  (mit  einem  gewissen  Seltenheitswert),
deren  Preis  in  Papier  ausgedrückt  wird.  Die  Entwertung  des  Papiergeldes ­
  gegenüber  dem  ursprünglichen  Metallgeld  kommt  in  dem  Agio
(Aufgeld)  der  Metallmünzen  zum  Ausdruck.  Während  Goldgeld  sich  niemals
  weit  entfernen  kann  vom  Wert  ungemünzten  Goldes  oder  dem
anderer  Goldmünzen  gleichen  Feingehaltes,  bestehen  für  den  Wert  des
*)  Auf  Einzelheiten  einzugehen,  verbietet  der  Raum.  Es  sei  insbesondere
verwiesen  auf  die  Arbeiten  von  Helffcrich,  Knapp,  Lexis  und
Adolph  Wagner.
            
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