Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Rentenbriefe und Landeskultnr-Rentenbriefe. 
nter Garantie des Staates sind die preußischen Renten- 
; c f c (Rentenbank-Gesetz von 1850) ausgegeben. Die Natural- und 
Istleistungen, zu denen in früheren Zeiten die Bauern ihrem Grund- 
n gegenüber verpflichtet waren, sind durch Vermittlung des Staates 
este Geldrentcn umgewandelt worden. Die Grundherren haben für 
Verzichtleistung auf ihr Privileg Rentenbriefe empfangen, 
rend die von ihren Lasten befreiten Bauern an den Staat Geldrenten 
Zahlen haben, die zur Verzinsung und Amortisation der Rentcnbriese 
en. Durch Gesetz vom 27. Juni 1890 über Rentengüter, vom 7. Juli 
l bctr. die Beförderung zur Errichtung von Rentengütern, und vom 
»uni 1893 betr. das Auerbcnrecht bei Renten- und Ansiedlungsgütern, 
m die Rentenbanken wieder neue Tätigkeit gefunden. — Gleicher 
sind die Landrcntenbricfe in Sachsen, die Grundrenten-Ablösungs- 
'ldbriefe in Bayern usw. 
sie Landeskultur.Rentenbanken (in Sachsen, Preußen, 
(en, Bayern usw.) haben es sich zur Aufgabe gestellt, Vorschüsse zur 
serung (intensiveren Bearbeitung) des Bodens zu gewähren. Das 
ißische Gesetz von, 13. Mai 1879 gibt u. a. als Zweck der Landes- 
^.ur-Rentenbanken an: Förderung der Bodenkultur, insbesondere Ent- 
Bewässerungen, Urbarmachungen, Waldkultur, Uferschntzanlagen, 
egung und Unterhaltung von Deichen, Wasserläufcn usw. Die Mittel 
zu beschaffen sie sich durch Ausgabe von Schuldverschreibungen, der 
ndeskultur-Rentenbriefe, für die jedoch, im Gegensatz 
^ )en Rentenbriefen, eine Staatsgarantie fehlt. 
s) E i s e n b a h n - P r i o r i t ä t e n. 
ne sind Anleihen der Eisenbahngesellschaftcn und genießen, wie der 
^ ne Priorität besagt, hinsichtlich der Verzinsung ein Vorrecht vor 
Aktien; vor den anderen Gläubigern aber besteht ein Vorrang nur 
: n, wenn eine spezielle Verpfändung stattgefunden hat. Da in Deutsch. 
;r-> die Mehrzahl der Eisenbahnlinien in die Verwaltung des Staates 
cgegangcn ist, ist die Gattung der deutschen Eisenbahn-Prioritäten 
ezu ausgestorbcn. Für die Kapitalanlage kommen daher, abgesehen 
den Obligationen der Kleinbahnen, fast nur noch die a u s l ä n d i - 
-E e n Eisenbahn-Prioritäten in Betracht, deren Sicherheit naturgemäß 
verschieden ist. 
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