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Auch das Reisebureau der Hamburg-Amerika-Linie hatte in Verbin
dung mit der Diskonto-Gesellschaft in Berlin, ebenso wie der Norddeutsche
Lloyd, solche „Reiseschecks" ausgegeben, die an zahlreichen Plätzen
der Welt zu dem auf dem Scheck aufgedruckten Betrage in der Währung
des betreffenden Landes gezahlt wurden.
e) Sorgfalt beim Scheckverkehr:
Aufbewahrung und Au s f ü l l u n g d er Formulare, Ab
trennen der Zahlenreihe. Verrechnungsschecks.
Die erste Pflicht des Scheckkundeu, ganz gleichgültig, ob er Kaufmann
oder Privatperson ist, besteht in der sorgfältigen A u s b e w a h -
r u n g der S ch e ck f o r m u l a r e. Nach dem Scheckvertrage, das ist
dem meist formlos abgeschlossenen Abkommen des Kunden mit dem
Bankier, hat der Kunde alle Folgen und Nachteile, die durch abhanden
gekommene oder gestohlene Scheckformulare entstehen, zu tragen, sofern
nicht die zur Zahlung beauftragte Bank von dem Verluste rechtzeitig
benachrichtigt wird, um die Zahlung an den unrechtmäßigen Inhaber
verhindern zu können. Trifft die Bank ein Mitverschulden, so wird sie
sich jedoch nicht aus den Scheckvertrag berufen dürfen.
Damit Scheckfälschungen durch Erhöhung des Betrages oder andere
Abänderungen des Textes nicht vorgenommen werden können, müssen
die in den Schecksormularen offen gelassenen Stellen durch Striche aus
gefüllt werden. Ferner soll der Aussteller eines Schecks von der Zahlen
reihe, die sich auf der rechten Seite des Schecks befindet ssiehe die Bei
spiele S. 78 und 79), diejenigen Zahlen abtrennen oder durchstreichen,
die den Betrag des Schecks übersteigen. Eine Fälschung ist zwar auch
dann nicht gänzlich ausgeschlossen, aber doch nur in gewissen Grenzen
möglich. Bei Beispiel A dürfen nur die Zahlen 500 und 1000 stehen
bleiben, bei Beispiel B ist die umrandete Zahlenreihe (500 000—20 000
einschließlich) abzutrennen. Der Aussteller, der diese Vorschrift nicht be
achtet, geht ein Risiko ein, aber auch, wie nachfolgende Reichsgerichts
entscheidung zeigt, die bezogene Bank, die der Zahlenreihe vor der Aus
zahlung des Schecks keine Beachtung schenkt.
Eine Berliner Bank, die mit dem Ingenieur R. in Scheckverkehr stand, hat
einen von R. auf sie gezogenen Scheck eingelöst, der bei der Vorlegung über
11 000 M lautete. Mit diesem Betrage hat sie das N.sche Konto belastet. R.