sclmft wrdo. Bel .an wirtschaftlichen Verhältniseen
der Schweiz mit ihren vielen Internationalcjfi
Verb in iun^en tonn, man enhalh die fremden Untemelioun^cn
nicht als einen STofctor unschön, der die Berechtig;
rube, von “WirtschaftHoher Überfremdung«
zu sprechen« die später noch larcusteilenden Bestimmungen
Über das neue schweizerische Aktienrecht
V0C1 8. Juli 1919 suchen die ousl&n■.lisohen üntemehnun
;cn, soweit cs möglich ist, in 'len Bienst der
schweizerischen Wirtschaft su stellen«