150 II, 3, B. Die Leistungssähigkeit des Sozialismus
nur als ebenbürtig, sondern als überlegen hinzustellen. Man wird
gespannt sein, die Gründe kennenzulernen, auf die sich dieses Urteil
stützt. Der einzige Grund, der dafür angeführt wird, besteht darin,
daß die Aktiengesellschaft regelmäßig noch viel weniger als eine
öffentliche Körperschaft imstande sei, ihre leitenden Beamten zu
kontrollieren. Uun ist das Vorhandensein eines reichlichen Kon-
trollapparates bei den öffentlichen Unternehmungen gewiß richtig.
Billig bezweifeln darf man aber, ob der wirtschaftliche Erfolg eines
Unternehmens von der reichlichen Ausbildung der bei ihm bestehen
den Kontrolleinrichtungen abhängt. Im Gegenteil. Das Vorhanden
sein von Kontrolleinrichtungen und verschiedenen Instanzen, die bei
der Leitung des Unternehmens mitzusprechen haben, bedeutet immer
auch eine Einengung der Bewegungsfreiheit des Betriebsleiters. Und
diese Beschränkung seiner vispositionsfreiheit kann so stark werden,
daß sie ihn an der raschen Ausnutzung günstiger Konjunkturen hin
dert, ihm auch die Freude und das Interesse an seiner Tätigkeit
beeinträchtigt, weil er eben nicht seinen eigenen Eingebungen folgen
darf, sondern immer abwarten muß, was andere dazu sagen. Ge
rade in der hieraus entspringenden Gebundenheit des Leiters eines
Staatsbetriebes wird der Kenner der Praxis einen der Hauptgründe
sehen, aus denen der Staatsbetrieb so leicht wirtschaftlich hinter dem
Privatbetrieb, und zwar besonders auch hinter der Aktiengesellschaft
zurücksteht. Diese Erscheinung ist aber von dem Wesen der öffent
lichen Unternehmung untrennbar. Denn die einzelne öffentliche Un
ternehmung ist regelmäßig nur ein kleines Rädchen in einem großen
Mechanismus, und sie hat daher regelmäßig zahlreiche Instanzen
über sich, zumal in den heutigen parlamentarisch oder konstitutionell
regierten Ländern, in denen auch die gewählten Körperschaften
Einfluß auf die Verwaltung der öffentlichen Betriebe ausüben
wollen. Jede Aktiengesellschaft dagegen ist ein Unternehmen für sich,
das unabhängig von anderen Unternehmungen und Instanzen dasteht.
wie die öffentliche Unternehmung infolgedessen an Beweglichkeit
und Anpassungsfähigkeit an wechselnde Konjunkturen hinter der