Full text : Kapitalismus und Sozialismus

150  II,  3,  B.  Die  Leistungssähigkeit  des  Sozialismus
nur  als  ebenbürtig,  sondern  als  überlegen  hinzustellen.  Man  wird
gespannt  sein,  die  Gründe  kennenzulernen,  auf  die  sich  dieses  Urteil
stützt.  Der  einzige  Grund,  der  dafür  angeführt  wird,  besteht  darin,
daß  die  Aktiengesellschaft  regelmäßig  noch  viel  weniger  als  eine
öffentliche  Körperschaft  imstande  sei,  ihre  leitenden  Beamten  zu
kontrollieren.  Uun  ist  das  Vorhandensein  eines  reichlichen  Kontrollapparates
  bei  den  öffentlichen  Unternehmungen  gewiß  richtig.
Billig  bezweifeln  darf  man  aber,  ob  der  wirtschaftliche  Erfolg  eines
Unternehmens  von  der  reichlichen  Ausbildung  der  bei  ihm  bestehenden ­
  Kontrolleinrichtungen  abhängt.  Im  Gegenteil.  Das  Vorhandensein ­
  von  Kontrolleinrichtungen  und  verschiedenen  Instanzen,  die  bei
der  Leitung  des  Unternehmens  mitzusprechen  haben,  bedeutet  immer
auch  eine  Einengung  der  Bewegungsfreiheit  des  Betriebsleiters.  Und
diese  Beschränkung  seiner  vispositionsfreiheit  kann  so  stark  werden,
daß  sie  ihn  an  der  raschen  Ausnutzung  günstiger  Konjunkturen  hindert, ­
  ihm  auch  die  Freude  und  das  Interesse  an  seiner  Tätigkeit
beeinträchtigt,  weil  er  eben  nicht  seinen  eigenen  Eingebungen  folgen
darf,  sondern  immer  abwarten  muß,  was  andere  dazu  sagen.  Gerade ­
  in  der  hieraus  entspringenden  Gebundenheit  des  Leiters  eines
Staatsbetriebes  wird  der  Kenner  der  Praxis  einen  der  Hauptgründe
sehen,  aus  denen  der  Staatsbetrieb  so  leicht  wirtschaftlich  hinter  dem
Privatbetrieb,  und  zwar  besonders  auch  hinter  der  Aktiengesellschaft
zurücksteht.  Diese  Erscheinung  ist  aber  von  dem  Wesen  der  öffentlichen ­
  Unternehmung  untrennbar.  Denn  die  einzelne  öffentliche  Unternehmung ­
  ist  regelmäßig  nur  ein  kleines  Rädchen  in  einem  großen
Mechanismus,  und  sie  hat  daher  regelmäßig  zahlreiche  Instanzen
über  sich,  zumal  in  den  heutigen  parlamentarisch  oder  konstitutionell
regierten  Ländern,  in  denen  auch  die  gewählten  Körperschaften
Einfluß  auf  die  Verwaltung  der  öffentlichen  Betriebe  ausüben
wollen.  Jede  Aktiengesellschaft  dagegen  ist  ein  Unternehmen  für  sich,
das  unabhängig  von  anderen  Unternehmungen  und  Instanzen  dasteht.
wie  die  öffentliche  Unternehmung  infolgedessen  an  Beweglichkeit
und  Anpassungsfähigkeit  an  wechselnde  Konjunkturen  hinter  der
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.