Full text : Kapitalismus und Sozialismus

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I,  3.  Unternehmung  und  Produktivgenossenschaft

3.  Unternehmung  und  Urbeiterproduktivgenossenschaft. ­

Im  letzten  Abschnitt  wurde  der  Rapitalismus  als  das  Rind  aus
der  Ehe  der  individualistischen  Wirtschaftsordnung  mit  der  erwerbswirtschaftlichen ­
  Produktionsweise  bezeichnet.  Wenn  wir  genau  zusehen, ­
  so  stellt  sich  das  Verwandtschaftsverhältnis  indessen  doch  etwas ­
  anders  dar:  Der  eigentliche  Rapitalismus  ist  nicht  das  Rind,
sondern  erst  der  Enkel  der  Verbindung  zwischen  individualistischem
Rechtsprinzip  und  Erwerbswirtschaft.  Vas,  was  an  unserer  Wirtschaftsverfassung ­
  meist  als  das  spezifisch  Kapitalistische  empfunden
und  oft  als  eine  Abirrung  vom  rechten  Wege  der  wirtschaftlichen  Entwicklung ­
  hingestellt  wird,  das  sind  ja  Folgeerscheinungen  nicht  der  Erwerbswirtschaft ­
  schlechthin,  sondern  erst  einer  bestimmten  Fortbildung ­
  derselben,  nämlich  derjenigen,  die  wir  als  Unternehmung
bezeichnen.
Was  ist  die  Unternehmung?  Die  Unternehmung  setzt  den  Großbetrieb ­
  voraus.  Sie  hat  daher  erst  mit  dem  Aufkommen  des  Großbetriebs ­
  ihren  Einzug  in  das  Wirtschaftsleben  gehalten.  In  der
Unternehmung  sind  die  Arbeitskräfte  einer  größeren  Personenzahl
und  ebenso  gewöhnlich  auch  Rapitalien,  die  verschiedenen  Personen
gehören,  im  Dienste  eines  Produktionszwecks  vereinigt.  Was  die
Unternehmung  aber  erst  zur  Unternehmung  macht,  das  ist  die  besondere ­
  Art  und  Weise,  wie  diese  Vereinigung  erfolgt.  Sie  erfolgt
nämlich  nicht  so,  daß  alle  Personen,  die  mit  Arbeit  oder  Rapital
beteiligt  sind,  auch  in  gleicher  weise  an  dem  Risiko  der  Produktion
teilhaben.  Für  die  Unternehmung  ist  vielmehr  charakteristisch,  daß
die  zu  ihr  gehörigen  Personen  in  zwei  Gruppen  von  sehr  verschiedener ­
  wirtschaftlicher  und  dementsprechend  auch  sozialer  Stellung
zerfallen,  in  „Unternehmer"  auf  der  einen  und  in  „Zinskapitalisten"
und  „Lohnarbeiter"  auf  der  anderen  Seite.  Zinskapitalisten  und
Lohnarbeiter  sind  dabei,  so  verschiedenen  Gesellschaftsklassen  sie  auch
            
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