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l, 3. Unternehmung und Produktivgenossenschaft
werken, die bis dahin gemeinsam mit den anderen gearbeitet hatten,
die Fortsetzung der eigenhändigen Mitarbeit unmöglich oder unbequem,
sie wollten aber dennoch auch weiterhin am Ertrage des
Bergwerks teilhaben. Solche Anlässe, durch welche manche aus den
Kreisen der mitarbeitenden Gewerken herausgezogen wurden, bestanden
in Veränderungen der wirtschaftlichen Lage, Auswanderung,
Erbgang u. dgl. mehr, vor allem kam auch der Fall häufiger
vor, daß Gewerken ihre Bergwerksanteile auf Töchter vererbten.
Während in diesem Falle die Kapitalisten aus dem Stande
der arbeitenden Gewerken hervorgingen, beruht der zweite Anlaß
zur Anwendung des Kostvertrags und damit zur Trennung von
Kapital und Arbeit auf dem durch die Einführung des Stollenbaus
in jener Zeit stark gesteigerten Kapitalbedarf des Bergbaus. Um
das zur Anlegung von Stollenbauten, Schächten, Pumpwerken usw.
erforderliche Kapital aufzubringen, reichte die eigene Kapitalkraft
der Gewerken nicht aus. Man mußte dazu Kapital auch aus nicht
bergmännischen Kreisen heranziehen. Und zwar geschah das eben
in der Weise, daß Kapitalisten Anteil am Ertrage des Bergbaus
gewährt wurde, wofür sie sich verpflichten mußten, regelmäßige
Zahlungen zur Herstellung der erforderlichen Bergwerksanlagen zu
leisten.
Durch die Ausbreitung des Kostvertrags in diesem Sinne ist allmählich
der produktivgenossenschaftliche Eharakter der alten Gewerkschaft
zerstört worden, und schließlich ist unter Benutzung verschiedener
Zwischenformen, wie vor allem der Lehnschaft und der
Teilmiete, an die Stelle der genossenschaftlichen Gewerkschaft überall
Unternehmertum und Lohnarbeit getreten. Im Bergbau des Harzes
findet sich Lohnarbeit schon seit dem l2. Jahrhundert in größerem
Umfange, in den übrigen deutschen und den österreichischen Bergbaubezirken
datiert ihr Überwiegen etwa seit dem 15. Jahrhunderts)
Das Vorkommen produktivgenossenschaftlicher Grganisationsformen
im Bergbau ist also eine Erscheinung primitiver, noch wenig
3) Alle diese Angaben nach Bernhard, a. a. ®., passim.