Die Güterbeschaffung
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Zunahme der erwerbstätigen Frauen von 24 o/o der gesamten
weiblichen Bevölkerung 1882 auf 30,37 o/o 1907.
Die Arbeitsgliederung: Arbeitsteilung, Arbeitsgemeinschaft,
Arbeitsvereinigung x ). I. „Arbeitsteilung" im
Sinne der Volkswirtschaftslehre bedeutet: mehrere Personen,
Wirtschaften, Betriebe oder Unternehmungen teilen
sich in eine Arbeit, die eine entweder bis dahin allein verrichtet
hat oder doch verrichten könnte (anders Bücher), und
zwar zu ungleichen Teilen, so daß jeder einen anderen
Teil der Gesamtheit verrichtet — denjenigen nämlich,
den er am besten verrichten kann; II. „Arbeitsgemeinschaft":
durch die gemeinsame Arbeit mehrerer Personen
(nicht Wirtschaften usw.) wird eiue Arbeitsleistung erzielt,
die eine allein überhaupt nicht oder doch nicht so
effektvoll zu verrichten vermöchte, — sei es, daß sie sich zu
gleichen Teilen in eine dem einzelnen zu große Arbeit
teilen („Arbeitshäufung"), sei es, daß sie verschiedene,
von einer Person nicht zu verbindende Arbeiten verrichten
(„Arbeitsverbindung"); III. „Arbeitsvereinigung":
eine Person (Unternehmung) vereinigt mehrere, gar nicht
untereinander zusammenhängende Arbeiten in sich.
I. Die Arbeitsteilung ist nach Bücher: 1. „Berufsbildung"
oder gesellschaftliche Arbeitsteilung in Urproduktion,
Handwerk, Handel und „liberale Berufe" — entstanden,
wie gezeigt, beim Übergang zur Stadtwirtschaft aus der
hauswirtschaftlichen Arbeitsteilung im Fronhof; 2. „Bern
f s t e i l u n g" oder „S p e z i a l i s a t i o n", d. h. die Teilung
des ganzen Arbeitsgebietes eines Gewerbes in mehrere
unabhängig nebeneinander stehende Berufe (z. B. Schmied
—• Nagelschmied, Hufschmied usw.); 3. „Produktionsteilung",
d. h. die Teilung des ganzen Herstellungsprozesses
eines Gutes in mehrere zeitlich aufeinanderfolgende,
einander bedingende Abschnitte unter mehrere selbständige
Produzenten (z. B. der Anfertigung Zeines Rockes unter
i) Vgl. Bücher, Entstehung der Volkswirtschaft.