Metadata : Finanzwissenschaft

F.  V.  Abschnitt.  Kriegssteuern.

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oder  nicht,  jede  Zunahme  des  Einkommens  oder  des  Vermögens
als  steuerbar  betrachtet  wurde  mit  der  Begründung,  daß  der  Krieg
für  viele  Tausende  große  Verluste  mit  sich  bringt.  Jeder  also,  der
während  des  Krieges  nicht  nur  unbeschädigt  bleibt,  sondern  sogar
seine  Lage  gebessert  hat,  eine  besondere  Leistungsfähigkeit  besitzt
und  somit  mit  einer  Steuer  belastet  werden  darf.  In  seiner  äußersten
Konsequenz  hat  man  dann  (siehe  das  Gesetz  für  das  Deutsche  Kerch),
auch  noch  diejenigen  als  besonders  steuerfähig  betrachtet,  die  während
des  Krieges  Einbußen,  aber  doch  nur  in  geringem  Maße  (bis  10  Prozent) ­
  erlitten  haben.  So  sehen  wir,  daß  es  sich  nicht  bloß  um  die
mit  dem  Kriege  in  enger  Beziehung  stehenden  hohen  Gewinne  der
Produzenten,  der  Händler  und  namentlich  der  Vermittler  handelt,
sondern  überhaupt  um  die  Besteuerung  der  während  der  Knegsiahre
  erlangten  höheren  Einkommen  oder  Vermögen,  wenn  auch
diese  Erhöhung  mit  dem  Kriege  in  gar  keiner  Verbindung  steht.
Die  Steuer  ist  also  in  der  Regel  eine  außerordentliche  Steuer  aut
das  nicht  infolge,  sondern  bloß  während  des  Krieges  erlangten
höheren  Vermögens  oder  Einkommens. 1 )
Die  Motivierung  dieser  Steuer  zeigt  uns  eine  ganze  Skala  von
den  achtungswertesten  bis  zu  den  verwerflichsten  Motiven.  Manche
sehen  die  Berechtigung  dieser  Steuer  in  dem  Prinzipe  „noblesse
oblige“ ;  wem  der  Krieg  besondere  wirtschaftliche  Vorteile  brachte,
der  "'solle  in  höherem  Maße  zu  den  Lasten  des  Krieges  beitragen.
Andere  gingen  von  der  entgegengesetzten  Auffassung  aus,  landen
die  Art  und  Weise  dieser  Gewinne  sogar  strafbar;  die  Betreffenden
sollten  bestraft  werden,  zum  mindesten  sollte  der  ganze  Gewinn
konfisziert  oder  doch  zum  großen  Teile  vom  Staate  beschlagnahmt
werden  Manche  betrachten  den  Kriegsgewinn  als  wucherartig,  da
die  Symptome  des  Wuchers:  Notlage,  Unwissenheit,  in  den  meisten
Fällen  sowohl  bei  Geschäften  mit  Staatsorganen,  als  mit  Privaten
aufzufinden  sind.  Wieder  andere  betrachten  den  Kriegsgewinn  als
Konjunkturgewinn  und  wünschen  deshalb  dessen  energischere  Besteuerung. ­
  Zugunsten  der  Kriegsgewinnsteuer  wurde  auch  angeführt ­
  daß  ein  großer  Teil  dieser  Gewinne  eigentlich  darauf  beruht,
daß  den  Arbeitern  nicht  jener  Lohn  ausbezahlt  wurde,  der  der  Lage
entsprochen  hätte.  Dagegen  wird  die  Kriegsgewinnsteuer  von  Vielen
perhorresziert.  Diese  führen  an,  daß  der  Begriff  des  Kriegsgewinnes
überhaupt  nicht  recht  zu  fassen  ist,  dann  daß  die  Betreffenden  in
der  Regel  wichtigere  Dienste  geleistet  haben,  da  z.  B.  die  Veri)

  Die  Steuer  auf  die  Kriegsgewinne  kommt  aus  dem  allgemeinen  Volksempfinden“ ­
  (Neue  Freie  Presse,  1916,  18.  April).
            
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