Die südrussische Eisenindustrie während der Revolution.
auf. Dabei war die Versandziffer des Werkes auf ein Viertel
früheren Betrages gesunken.
Bei zeitweiliger Stillegung eines Betriebes oder Werkes sollt^
den Arbeitern für die ersten 12 Arbeitstage zwei Drittel ihres Arbeits
lohnes, für die ganze spätere Zeit der Stillegung die Hälfte bezahlt
werden. Verlangte der Arbeiter während dieser Zeit seine Abrech
nung, so kamen ihm 12 Tage Vorausbezahlung zu. Im Falle der end
gültigen Einstellung eines Betriebes oder Werkes mußte die Werks
verwaltung bei der Entlassung der Arbeiter eine „Unterstützung“
in Höhe des Arbeitslohnes für 24 Arbeitstage nach den Sätzen des
Kollektivvertrages auszahlen. Außer dieser „Unterstützung“ blieb
die Forderung der gesetzlichen Zahlung von 14 Tagen bestehen, so
daß die Arbeiter beim Stillstände vieler Fabriken die Auszahlung
von 38 Arbeitstagen verlangten.
Da der Kollekti wert rag von den Industriellen nur unter der
Bedingung unterschrieben worden war, daß die Ärbeitleistung wieder
einen guten Durchschnitt erreichen, und daß die Regierung den er
höhten Ausgaben entsprechende höhere Verkaufspreise für die Fertig
erzeugnisse festsetzen würde, so weigerten sich nachher — da beide
Vorbedingungen nicht erfüllt wurden — die Industriellen, den Ver
trag anzuerkennen und die neuen Lasten auf sich zu nehmen.
Nach dem Einzuge der Truppen der Mittelmächte wurde die
Lage der Industrie noch schwieriger. Das rollende Eisenbahnmaterial
hatte sich durch den Rückzug der Bolschewiki weiter verringert,
Militärzüge nahmen den Rest in Anspruch, und die Kohlenförderung
langte kaum für den Bedarf der Eisenbahnen. Den Hüttenwerken
und Fabriken konnte nichts abgegeben werden, und die Werke, die
bisher den Betrieb, wenn auch verlangsamt- und unter schweren
geldlichen Opfern, aufrecht erhalten hatten, kamen jetzt nach und
nach zum Stillstand. Nach Wiederaufnahme des Eisenbahnbetriebes
und der teilweisen Abfuhr der bedeutenden Bestände an Fertig
erzeugnissen, sowie nach Wiedereröffnung der Banken gelang es dann
den meisten Werken, sich von der Verpflichtung, während des Still
standes der Betriebe die Arbeitslöhne weiter zu zahlen, durch end
gültige Abrechnung aller Arbeiter zu befreien.
Wenn auch die Beruhigung des Landes im Monat Mai und
Juni die Wiederaufnahme des Eisenbahnbetriebes erlaubte, konnte
doch die Kohlenförderung nicht gesteigert werden. Es fehlte an
Arbeitern, da mit den abziehenden Bolschewiki eine große Anzahl
von Bergleuten des Donezgebietes verschwunden war, weil sie, aus
Nordrußland stammend, die Ungewißheit der Okkupation im fremden
Lande nicht ertragen wollten. Noch im November 1917 waren