Full text: Die südrussische Eisenindustrie

Die südrussische Eisenindustrie während der Revolution. 
auf. Dabei war die Versandziffer des Werkes auf ein Viertel 
früheren Betrages gesunken. 
Bei zeitweiliger Stillegung eines Betriebes oder Werkes sollt^ 
den Arbeitern für die ersten 12 Arbeitstage zwei Drittel ihres Arbeits 
lohnes, für die ganze spätere Zeit der Stillegung die Hälfte bezahlt 
werden. Verlangte der Arbeiter während dieser Zeit seine Abrech 
nung, so kamen ihm 12 Tage Vorausbezahlung zu. Im Falle der end 
gültigen Einstellung eines Betriebes oder Werkes mußte die Werks 
verwaltung bei der Entlassung der Arbeiter eine „Unterstützung“ 
in Höhe des Arbeitslohnes für 24 Arbeitstage nach den Sätzen des 
Kollektivvertrages auszahlen. Außer dieser „Unterstützung“ blieb 
die Forderung der gesetzlichen Zahlung von 14 Tagen bestehen, so 
daß die Arbeiter beim Stillstände vieler Fabriken die Auszahlung 
von 38 Arbeitstagen verlangten. 
Da der Kollekti wert rag von den Industriellen nur unter der 
Bedingung unterschrieben worden war, daß die Ärbeitleistung wieder 
einen guten Durchschnitt erreichen, und daß die Regierung den er 
höhten Ausgaben entsprechende höhere Verkaufspreise für die Fertig 
erzeugnisse festsetzen würde, so weigerten sich nachher — da beide 
Vorbedingungen nicht erfüllt wurden — die Industriellen, den Ver 
trag anzuerkennen und die neuen Lasten auf sich zu nehmen. 
Nach dem Einzuge der Truppen der Mittelmächte wurde die 
Lage der Industrie noch schwieriger. Das rollende Eisenbahnmaterial 
hatte sich durch den Rückzug der Bolschewiki weiter verringert, 
Militärzüge nahmen den Rest in Anspruch, und die Kohlenförderung 
langte kaum für den Bedarf der Eisenbahnen. Den Hüttenwerken 
und Fabriken konnte nichts abgegeben werden, und die Werke, die 
bisher den Betrieb, wenn auch verlangsamt- und unter schweren 
geldlichen Opfern, aufrecht erhalten hatten, kamen jetzt nach und 
nach zum Stillstand. Nach Wiederaufnahme des Eisenbahnbetriebes 
und der teilweisen Abfuhr der bedeutenden Bestände an Fertig 
erzeugnissen, sowie nach Wiedereröffnung der Banken gelang es dann 
den meisten Werken, sich von der Verpflichtung, während des Still 
standes der Betriebe die Arbeitslöhne weiter zu zahlen, durch end 
gültige Abrechnung aller Arbeiter zu befreien. 
Wenn auch die Beruhigung des Landes im Monat Mai und 
Juni die Wiederaufnahme des Eisenbahnbetriebes erlaubte, konnte 
doch die Kohlenförderung nicht gesteigert werden. Es fehlte an 
Arbeitern, da mit den abziehenden Bolschewiki eine große Anzahl 
von Bergleuten des Donezgebietes verschwunden war, weil sie, aus 
Nordrußland stammend, die Ungewißheit der Okkupation im fremden 
Lande nicht ertragen wollten. Noch im November 1917 waren
	        
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