Full text : Die südrussische Eisenindustrie

Die  südrussische  Eisenindustrie  während  der  Revolution.

auf.  Dabei  war  die  Versandziffer  des  Werkes  auf  ein  Viertel
früheren  Betrages  gesunken.
Bei  zeitweiliger  Stillegung  eines  Betriebes  oder  Werkes  sollt^
den  Arbeitern  für  die  ersten  12  Arbeitstage  zwei  Drittel  ihres  Arbeitslohnes, ­
  für  die  ganze  spätere  Zeit  der  Stillegung  die  Hälfte  bezahlt
werden.  Verlangte  der  Arbeiter  während  dieser  Zeit  seine  Abrechnung, ­
  so  kamen  ihm  12  Tage  Vorausbezahlung  zu.  Im  Falle  der  endgültigen ­
  Einstellung  eines  Betriebes  oder  Werkes  mußte  die  Werksverwaltung ­
  bei  der  Entlassung  der  Arbeiter  eine  „Unterstützung“
in  Höhe  des  Arbeitslohnes  für  24  Arbeitstage  nach  den  Sätzen  des
Kollektivvertrages  auszahlen.  Außer  dieser  „Unterstützung“  blieb
die  Forderung  der  gesetzlichen  Zahlung  von  14  Tagen  bestehen,  so
daß  die  Arbeiter  beim  Stillstände  vieler  Fabriken  die  Auszahlung
von  38  Arbeitstagen  verlangten.

Da  der  Kollekti  wert  rag  von  den  Industriellen  nur  unter  der
Bedingung  unterschrieben  worden  war,  daß  die  Ärbeitleistung  wieder
einen  guten  Durchschnitt  erreichen,  und  daß  die  Regierung  den  erhöhten ­
  Ausgaben  entsprechende  höhere  Verkaufspreise  für  die  Fertigerzeugnisse ­
  festsetzen  würde,  so  weigerten  sich  nachher  —  da  beide
Vorbedingungen  nicht  erfüllt  wurden  —  die  Industriellen,  den  Vertrag ­
  anzuerkennen  und  die  neuen  Lasten  auf  sich  zu  nehmen.

Nach  dem  Einzuge  der  Truppen  der  Mittelmächte  wurde  die
Lage  der  Industrie  noch  schwieriger.  Das  rollende  Eisenbahnmaterial
hatte  sich  durch  den  Rückzug  der  Bolschewiki  weiter  verringert,
Militärzüge  nahmen  den  Rest  in  Anspruch,  und  die  Kohlenförderung
langte  kaum  für  den  Bedarf  der  Eisenbahnen.  Den  Hüttenwerken
und  Fabriken  konnte  nichts  abgegeben  werden,  und  die  Werke,  die
bisher  den  Betrieb,  wenn  auch  verlangsamt-  und  unter  schweren
geldlichen  Opfern,  aufrecht  erhalten  hatten,  kamen  jetzt  nach  und
nach  zum  Stillstand.  Nach  Wiederaufnahme  des  Eisenbahnbetriebes
und  der  teilweisen  Abfuhr  der  bedeutenden  Bestände  an  Fertigerzeugnissen, ­
  sowie  nach  Wiedereröffnung  der  Banken  gelang  es  dann
den  meisten  Werken,  sich  von  der  Verpflichtung,  während  des  Stillstandes ­
  der  Betriebe  die  Arbeitslöhne  weiter  zu  zahlen,  durch  endgültige ­
  Abrechnung  aller  Arbeiter  zu  befreien.
Wenn  auch  die  Beruhigung  des  Landes  im  Monat  Mai  und
Juni  die  Wiederaufnahme  des  Eisenbahnbetriebes  erlaubte,  konnte
doch  die  Kohlenförderung  nicht  gesteigert  werden.  Es  fehlte  an
Arbeitern,  da  mit  den  abziehenden  Bolschewiki  eine  große  Anzahl
von  Bergleuten  des  Donezgebietes  verschwunden  war,  weil  sie,  aus
Nordrußland  stammend,  die  Ungewißheit  der  Okkupation  im  fremden
Lande  nicht  ertragen  wollten.  Noch  im  November  1917  waren
            
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