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Lebensunterhalt; den andern wird dazu der ge—
wöhnliche Lebensunterhalt gewährt. Wie es nach
dem Eintritt in einen Beruf wird, ist früher schon
hinreichend angedeutet.
Nur noch eine Einrichtung möchte ich erwähnen,
die das Schuldenmachen z. B. auch der Studenten
nicht nur unmöglich, sondern auch un—
nötig machen, also den Schmerz der
Unmöglichkeit beseitigen soll. Wer in eine neue
Lebenslage eintritt, erhält von dem dafür aus—
gesetzten Guthaben eine Woche im Voraus als
Einführungsgeschenk; sonst wird das Guthaben für
die Woche (das ja meistens Arbeitsverdienst ist
und beim Studenten wenigstens so angesehn wird)
erst am Sonnabend fällig. Wenn nuün der Stu⸗
dent, was vorkommen könnte, dies erste Gut—
haben am ersten Abend in Genüsse umsetzt, dann
stände er vor dem Nichts, in welchem Fall er jetzt
Schulden macht. Das ist dann nicht mehr moͤglich,
und um ihn aus dieser Verlegenheit zu retten,
wird ihm auf seinen Antrag sein Guthaben täg—
lich gutgeschrieben; er kann den Betrag für Mon—
tag also schon am Montag zum wirklichen Lebens—
unterhalt verwenden.
Der weitere Aufstieg im Leben wird sich sonst
von dem jetzigen hauptsächlich dadurch unterschei⸗
den, daß der junge Mann nie unter den entsetz⸗
lichen Folgen des Schuldenmachens zu leiden hat.
Kein Kneipwirt kann ihm pumpen, denn er muß
für jedes Glas Bier die unterzeichnete datierte
Quittung einreichen, die er in seinem eigensten
Interesse nur ausstellen kann, wenn er, wie wir
sahen, auf entsprechende Tilgung des Guthabens
(auf dem Zwanzigmark-⸗ oder sonstigen Schein, den
der andere vorzuzeigen hatte) bedacht gewesen ist.
Ich glaube, daß die Folgen dieser Einrichtungen
sehr stark sein werden. Jetzt überschüttet man die