VIII
Vorwort.
gunsten der Feinde des Vierbundes entschieden wurde, hat die Macht
einer Zusammenfassung aller wirtschaftlichen Volkskräfte durch den
Staat bewiesen. Es ist nicht anzunehmen, daß die Lehren des Wirtschafts
krieges, so sehr sie dem ersehnten Weltfrieden ein neues Hindernis schaffen,
rasch vergessen werden.
Diese Lage der Dinge mag den Versuch rechtfertigen, die typischen
Erscheinungsformen, deren sich der wirtschaftliche Imperialis
mus im allgemeinen und der Wirtschaftskrieg während des Weltkrieges
im besonderen bediente, sowie die Arten seiner rechtlichen Rege
lung, und zwar sowohl die im nationalen Interesse wie im inter
nationalen Interesse unternommenen, im einzelnen darzustellen.
Dezember 1919.
Der Verfasser.