2. Märkte und Messen im Mittelalter und in der neueren Zeit. 191
der Stämme in Rücksicht der Produktion die Wege bahnte. Darin, daß alle
Angehörigen des gleichen Stammes oder Dorfes ein bestimmtes Produktionsgebiet
neben dem Nahrungsmittelerwerb mit Vorliebe anbauten, lag allein die Möglichkeit
eines Fortschritts der technischen Einsicht und Geschicklichkeit; es war eine internationale
oder interlokale Arbeitsteilung im Kleinen, der erst viel später die nationale und lokale
Arbeitsteilung von einem Individuum zum andern folgte, und auch die unmittelbare
Bedeutung des Marktes für den persönlichen Verkehr darf man auf dieser Stufe
nicht unterschätzen, zumal in Ländern, wo ein Gütertausch außerhalb des Marktes
so ungewöhnlich ist, daß man selbst die Reisenden, welche etwas aus der Land kaufen
möchten, regelmäßig mit den Worten abweist: „Kommt auf den Markt!" Man wird
dabei unwillkürlich an die hervorragende Stellung erinnert, welche der Markt im
sozialen und politischen Leben der Völker des klassischen Altertums einnahm.
2. Märkte und Messen
im Mittelalter und in der neueren Zeit.
Von Wilhelm Roscher und Wilhelm Stieda.
Roscher, Nationalokonomik des Handels und Gewerbfleißes. 7. Aufl., bearbeitet von
Sticba. Stuttgart, I. <5. Cotta Nachfolger, 4899. S. —\56 und 5. iss—\66.
Im Mittelalter war cs bei Gründung einer Stadt sehr gewöhnlich, ihr ein
Marktprivilegium zu erteilen. Man begünstigte den Markt negativ, indem alle hier
geschehenen Verkäufe auch ohne die sonst vorgeschriebenen Förmlichkeiten Geltung hatten,
positiv durch besondere Einschärfung der Rechtssicherheit, Errichtung obrigkeitlicher
Wagen 2c. Dabei verbietet z. B. der Sachsenspiegel, innerhalb einer Meile von einem
Marktort einen andern anzulegen. Wenn man die (insgemein erst später auftauchenden)
Wochenmärkte, die Jahrmärkte und Messen wirtschaftlich so unterschieden hat, wie
Lökerei, Klein- und Großhandel, oder rechtlich danach, daß die Bewilligung der ersten
von der Ortsobrigkeit, die der zweiten von der Landesherrschaft abhing, während die
einer Messe kaiserliches Reservatrecht blieb, so ist die Grenze dazwischen doch keine scharfe.
Als die Rechtssicherheit aufgehört hatte, ein besonderer Vorzug der Marktörter
und -zeiten zu sein, begünsügte man nicht bloß alle Märkte durch eine Menge von
Einrichtungen zur Bequemlichkeit der Marttbesucher, sondern die Wochen Märkte
speziell auch dadurch, daß man den Produzenten der marktpflichtigen Waren jeden
Verkauf außerhalb des Marktes verbot. Jedenfalls sind Wochenmärkte für schnell-
verderbliche Lebensmittel in einer Stadt, welche schon nicht mehr viele Selbstproduzenten
und noch immer nicht viele Vorratskäufer jener Waren im Großen unter ihren
Bewohnern zählt, ein so dringendes Bedürfnis, daß seine Befriedigung auch mit
einigen Opfern nicht zu teuer bezahlt wird. — Die Äauptbedeutung der Jahrmärkte
hat langezeit darin bestanden, daß sie das städtische Bann- und Zunftprivilegium
unterbrachen, den Kaufleuten freies Geleit trotz etwaiger Geldschulden sicherten, reichen
Gewinn an Zollerträgen brachten, vielleicht auch als Schauplätze der Volksbelustigung
dienten. Am natürlichsten empfehlen sich zwei solche Märkte für jedes Jahr, weil sich
die Kleidungsstücke und auch die meisten Geräte in sommerliche und winterliche gruppieren,
— also Frühlings- und Lerbstmarkt; im hohen Norden, wo diese Jahreszeiten unfahrbar