Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

214 
Die Internationalisierung des Wettbewerbes. 
kehrsstraßen auf hoher See begünstigt. Schließlich ist die natürliche Ver 
anlagung der Bevölkerung einer einzelnen Volkswirtschaft für den einen 
oder anderen Zweig der Produktion ein hemmendes Element für die 
Scheidung zwischen wirtschaftlichen Freunden und wirtschaftlichen 
Feinden. Daraus ergibt sich, daß auch für die nationale Wirtschaftspolitik 
bestimmte, durch Naturgesetze oder Lebensbedürfnisse gezogene Gren 
zen bestehen. 
Das Problem einer internationalen Regelung des Wirtschaftskampfes 
mündet in den Ausgleich zwischen den Interessen der nationalen 
Wirtschaftspolitik und der W eltwirtschaftspolitik ein. Wäh 
rend die erstere den Wirtschaftskampf als ein Mittel der nationalen Aus 
dehnung fördert, muß ihn die letztere als ein unvermeidliches Übel 
zurückzu d r ä n g e n und wenn nicht anders möglich, in seinen 
Mitteln und Zielen doch zu begrenzen versuchen. 
Das erste Ziel muß die rechtliche Gleichheit des Wett 
bewerbes durch Beseitigung der Vorzugs- oder Ausschlußrechte einzelner 
Mitbewerber bilden. Ob dieses Ziel der Internationalisierung 
des wirtschaftlichen Wettbewerbes in den alten Kulturstaaten oder auch 
nur in den Kolonien und Einflußsphären durchführbar ist, wird 
noch erörtert werden. 
• Das zweite Ziel wäre die Verhütung und die Regelung des 
unvermeidbar gewordenen Wirtschaftskrieges im engeren Sinne. 
Das dritte Ziel wäre die Herbeiführung tatsächlicher 
Gleichheit im internationalen Wettbewerb durch Sicherung der wirt 
schaftlichen Existenz jeder völkerrechtlich anerkannten Volkswirtschaft, 
ihren Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und die Überführung 
einzelner nationaler Anteile an der Weltwirtschaft in die Gemeinwirt 
schaft (Sozialisierung). 
Zweiter Abschnitt. 
Die Internationalisierung des Wettbewerbes. 
1. Die rechtliche Freiheit des Verkehrs der Personen und Waren. 
Beim Mangel eines internationalen Weltwirtschaftsrechts, der wieder 
auf den Mangel einer Erkenntnis der gemeinsamen Interessen aller Teil 
nehmer an der Weltwirtschaft zurückgeht, kann nur von den geringen 
Ansätzen des geltenden Völkerrechts zu einer Sicherung der wirtschaft 
lichen Verkehrsfreiheit im weitesten Sinne ausgegangen werden. 
Die Interessen der Weltwirtschaft haben eine Anerkennung und Ver 
tretung in den vertragsmäßig zustandegekommenen Interessenverbänden 
gefunden, von denen die internationalen technischen 
Verkehrsanstalten hier in Betracht kommen. Nach Abschluß des
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.