Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Die  Internationalisierung  des  Wettbewerbes.

kehrsstraßen  auf  hoher  See  begünstigt.  Schließlich  ist  die  natürliche  Veranlagung ­
  der  Bevölkerung  einer  einzelnen  Volkswirtschaft  für  den  einen
oder  anderen  Zweig  der  Produktion  ein  hemmendes  Element  für  die
Scheidung  zwischen  wirtschaftlichen  Freunden  und  wirtschaftlichen
Feinden.  Daraus  ergibt  sich,  daß  auch  für  die  nationale  Wirtschaftspolitik
bestimmte,  durch  Naturgesetze  oder  Lebensbedürfnisse  gezogene  Grenzen ­
  bestehen.
Das  Problem  einer  internationalen  Regelung  des  Wirtschaftskampfes
mündet  in  den  Ausgleich  zwischen  den  Interessen  der  nationalen
Wirtschaftspolitik  und  der  W  eltwirtschaftspolitik  ein.  Während ­
  die  erstere  den  Wirtschaftskampf  als  ein  Mittel  der  nationalen  Ausdehnung ­
  fördert,  muß  ihn  die  letztere  als  ein  unvermeidliches  Übel
zurückzu  d  r  ä  n  g  e  n  und  wenn  nicht  anders  möglich,  in  seinen
Mitteln  und  Zielen  doch  zu  begrenzen  versuchen.
Das  erste  Ziel  muß  die  rechtliche  Gleichheit  des  Wettbewerbes ­
  durch  Beseitigung  der  Vorzugs-  oder  Ausschlußrechte  einzelner
Mitbewerber  bilden.  Ob  dieses  Ziel  der  Internationalisierung
des  wirtschaftlichen  Wettbewerbes  in  den  alten  Kulturstaaten  oder  auch
nur  in  den  Kolonien  und  Einflußsphären  durchführbar  ist,  wird
noch  erörtert  werden.
•  Das  zweite  Ziel  wäre  die  Verhütung  und  die  Regelung  des
unvermeidbar  gewordenen  Wirtschaftskrieges  im  engeren  Sinne.
Das  dritte  Ziel  wäre  die  Herbeiführung  tatsächlicher
Gleichheit  im  internationalen  Wettbewerb  durch  Sicherung  der  wirtschaftlichen ­
  Existenz  jeder  völkerrechtlich  anerkannten  Volkswirtschaft,
ihren  Schutz  vor  wirtschaftlicher  Ausbeutung  und  die  Überführung
einzelner  nationaler  Anteile  an  der  Weltwirtschaft  in  die  Gemeinwirtschaft ­
  (Sozialisierung).

Zweiter  Abschnitt.
Die  Internationalisierung  des  Wettbewerbes.
1.  Die  rechtliche  Freiheit  des  Verkehrs  der  Personen  und  Waren.
Beim  Mangel  eines  internationalen  Weltwirtschaftsrechts,  der  wieder
auf  den  Mangel  einer  Erkenntnis  der  gemeinsamen  Interessen  aller  Teilnehmer ­
  an  der  Weltwirtschaft  zurückgeht,  kann  nur  von  den  geringen
Ansätzen  des  geltenden  Völkerrechts  zu  einer  Sicherung  der  wirtschaftlichen ­
  Verkehrsfreiheit  im  weitesten  Sinne  ausgegangen  werden.
Die  Interessen  der  Weltwirtschaft  haben  eine  Anerkennung  und  Vertretung ­
  in  den  vertragsmäßig  zustandegekommenen  Interessenverbänden
gefunden,  von  denen  die  internationalen  technischen
Verkehrsanstalten  hier  in  Betracht  kommen.  Nach  Abschluß  des
            
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