Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Die  Sozialisierung  des  Wettbewerbes.

treibungen  der  nationalen  Wirtschaftspolitik,  nicht  im  wirtschaftlichen
Siege  einer  Mächtegruppe.  Die  Abhilfe  kann  nur  in  der  Erkenntnis  der
notwendigen  Rechtsschranken  für  die  Betätigung  der  auswärtigen
Wirtschaftspolitik  liegen.  Es  wird  sich  darum  handeln,  die  Grundsteine  zu
legen  für  eine  internationaleWirtschaftsorganisation,  die
nationale  Wirtschaftsinteressen  mit  den  weltwirtschaftlichen  Notwendigkeiten ­
  zu  versöhnen  versteht.  Das  nationale  Selbstbestimmungsrecht  der
Völker,  das  die  wirtschaftlichen  Selbstbestimmungen  mit  umfaßt,  hat  seine
Schranken  in  den  allen  Völkern  gemeinsamen  Weltwirtschaftsinteressen.
Dies  bedeutet  einen  Verzicht  auf  das  Ziel  einer  allgemeinen  Selbstgenügsamkeit ­
  der  einzelnen  Volkswirtschaft,  ihrer  ausschließlichen  Versorgung ­
  aus  eigenen  Mitteln.  Da  die  Möglichkeit  einer  wirklichen  Autarkie
selbst  für  die  größten  Wirtschaftskonzerne  nach  dem  Urteile  der  Fachmänner ­
  nicht  besteht  (z.B.  Eulen  bürg,  Weltwirtschaftliche  Möglichkeiten,
48—401),  so  bedeutet  dieser  Verzicht  nur  die  Erkenntnis  einer  Illusion.
Soll  zu  der  Internationalisierung  des  Wettbewerbes  als  der  formalen
Gleichheit  noch  die  materielle  Gleichheit  in  der  Anteilnahme ­
  an  der  Weltwirtschaft  kommen,  so  muß  der  Wettbewerb  der
Völker  unter  die  Kontrolle  der  Völkergemeinde  gestellt
werden.  Ist  die  Hauptsache  bei  der  Vergesellschaftung  innerhalb  der
einzelnen  Volkswirtschaft,  daß  das  Wirtschaftsleben  unter  die  Kontrolle
der  Allgemeinheit  gestellt  wird  (Bernstein,  Sozialisierung  1),  so  kann
man  den  analogen  Vorgang  im  Völkerverkehr  als  Sozialisierung
der  Weltwirtschaft  bezeichnen.  Sozialisierung  als  Leitsatz  würde
im  allgemeinsten  Sinne  die  Unterordnung  der  Machtpolitik
einzelner  Volkswirtschaften  unter  die  gemeinsamen  Bedürfnisse
der  W  eltwirtschaft  bedeuten.  Die  Sozialisierung  würde  eine  Beschränkung ­
  des  freien  Verfügungsrechtes  der  einzelnen  Volkswirtschaft
über  ihren  Anteil  an  der  Weltwirtschaft  enthalten.
Diese  Kontrolle  müßte  versuchen,  eine  neue  Regelung  desjenigen
Teiles  der  Produktion  und  des  Verbrauches  der  nationalen  Wirtschaften ­
  zu  erreichen,  der  über  die  nationalen  Bedürfnisse  hinausgehend
der  Völkergesaratheit  zur  Verfügung  stehen  muß.  Es  müßte  als
letztes  Ziel  die  V  ergesellschaftu  ng  der  überschüssigen  Anteile,
die  eine  Volkswirtschaft  an  der  Weltwirtschaft  besitzt,  augestrebt  werden.
Wie  bei  der  Sozialisierung  in  der  nationalen  Volkswirtschaft,  so
müßten  schließlich  einzelne  Produktionsmittel  der  Weltwirtschaft,  insbesondere ­
  Kohlenbergwerke,  Grund  und  Boden,  Verkehrsmittel ­
  allmählich  in  weltwirtschaftliches  Eigentum  übergeführt ­
  werden.  Die  Völkergemeinde  hätte  dieses  öffentlichrechtliche
Verfügungsrecht  durch  den  Völkerbund  als  internationales  Wirtschaftsorgan ­
  auszuüben.  In  der  bisherigen  Weltwirtschaft  stand  das
Verfügungsrecht  über  einzelne  Produktionsmittel,  z.  B.  Kohle,  Lebens ­
            
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