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engagiert, u. a. die (1895 gegründete) Petroleumgesellschaft
»Steaua Romäna« finanziell unterstützt. Bei den weichenden
Preisen, deren Wirkung sich durch keine entsprechend erhöhte
Produktion aufhob, wurde diese Forderung »notleidend«, wie
die Bank sich in ihrem Jahresbericht für 1904 ausdrückt. Um
sich zu sichern, sah sich die Deutsche Bank zur Schaffung der
Kontrolle über die Steaua Romäna und zu einer durchgreifenden,
aber jetzt wohl noch nicht ganz durchgeführten Reorganisation
genötigt. — Die Steaua, z. Zt. die grösste rumänische Petroleum
gesellschaft, hatte 1904 an der Gesamtproduktion zu reichlich 2 / s
Anteil. Sie produzierte in den Jahren
1902/03: 132400 tons Rohöl
1903/04: 184608 » »
1904/05: 209797 » »
1905/06: 214490 » »
An Dividenden verteilte sie in den beiden letzten Jahren je 8 % •
Das Aktienkapital ist von 17 auf 24 Millionen Fr., die Obliga
tionen sind von 11 auf lö 1 ^ Millionen Fr. erhöht worden — in
Anbetracht der nicht besonders günstigen Ergebnisse der letzten
Jahre eine wohl etwas zu scharfe Anspannung.
Von der Frage der Verpachtung der staatlichen Petroleum
felder hatte man längere Zeit nichts wieder gehört. Sie war
jedoch keineswegs erledigt. Waren 1900 die Bemühungen der
Standard Oil Company erfolglos gewesen, so wurden sie 1904
von anderer Seite wieder aufgenommen. Und zwar war es dies
mal ein aus der Banque de Paris et des Pays-Bas und der Deut
schen Bank bestehendes Syndikat, dessen Vorschläge, Mai 1905
genauer formuliert, darauf hinausgingen, insgesamt höchstens
20000 ha ölführenden Terrains auf fünfzig Jahre zu pachten.
Aber auch dieses Projekt fand nicht die Billigung der rumäni
schen Regierung, da die Finanzlage des Staates sich inzwischen
gebessert hatte und im Lande die Ansicht zur Geltung gelangte,
man dürfe die staatlichen Oelländereien überhaupt keiner aus
ländischen Gesellschaft zur Ausbeutung überlassen, sondern müsse
sie entweder mit rumänischem Kapital zu erschliessen suchen oder
aber, um ein Monopol zu verhindern, parzellenweise verpachten.
Unter dem Eindruck dieser Bewegung gelangte am 21. Dezember
1905 auf Antrag der Regierung mit grosser Mehrheit ein Gesetz
zur Annahme, das in seinen Hauptpunkten folgendes bestimmt:
Es werden für einen Zeitraum von höchstens 50 Jahren Parzellen
von je 100 ha erforschter zusammen mit je 1000 ha noch uner