12
Krone, die trotz der staatsmännischen Einsicht Kaiser Nikolaus’ I.
durch die Schaffung einer Unzahl unwirtschaftlich arbeitender Institute
sich des Einflusses auf die Bahnen des Reiches begeben hatte. Der
Staat, der selbst einen Teil der Bauarbeiten ausführen oder verschiedene
Bahnen sogar völlig fertigstellen ließ, hatte diese nicht nur den Gesell
schaften ausgeliefert, wie die Linien Moskau—St. Petersburg, Moskau-
Kursk, Odessa—Birsula, Bender—Reni, Warschau —Graniza, eine Politik,
die übrigens auch in späteren Jahren noch nicht aufgegeben wurde,
sondern auch für die Gesellschaften auf seine Kosten Schienen, Lokomo
tiven und sonstige Betriebsmittel anfertigen lassen x ). Bei allen Bahnen,
mit Ausnahme der Warschau-Wiener und der Zarskoje Selo-Bahn, war
der Staat stark beteiligt. Man berechnete 1881, daß 9 / 10 des Anlage
kapitals von der Regierung beschafft, selbst Eigentum der Regierung
oder mit Hilfe der Krongarantie erwirkt worden waren * 2 ). So war die
Verschuldung der Gesellschaften gegenüber dem Staate eine ganz ge
waltige geworden, während dagegen bei dem schlechten Geschäftsgang
die Abzahlungen immer geringer wurden.
III. Die Zeit nacli 1881.
a) Die Verstaatlichungsperiode, Zuriickdrängung privater Unternehmungen.
Nur eine einzige Bahn, die schmalspurige unbedeutende, 1871 er-
öffnete, 57 W lange Liwnybahn (Werchowje—Liwny, Gouv. Orel) hatte
der Staat nicht den Gesellschaften ausgeliefert, als mit dem Jahre 1881
sich der Umschwung der staatlichen Stellungnahme anbahnt. Das
denkwürdige Manifest des Zaren Alexander II. vom 6. Februar 1881
weist auf die Kalamität der Privatbahngesellschaften hin, auf die Tat
sache, daß nur fünf oder sechs Gesellschaften ihren Aktionären Zinsen
zahlen, ohne die von der Regierung übernommene Garantie in Anspruch
nehmen zu müssen, während die große Mehrzahl fortgesetzt die kaiser
liche Kasse durch die Inanspruchnahme von Zahlungen auf die vom
Staat übernommene Zinsgarantie belastet. Vielen Gesellschaften fehlten
selbst die Mittel für die Befriedigung der laufenden Bedürfnisse des
Betriebes. So rechtfertigt der Staat den Bau und die Betriebsübernahme
neuer Bahnen. Man denke aber nicht, daß der Staat sich jetzt etwa
von vomeherein von militärpolitischen Gründen hätte leiten lassen.
An erster Stelle stand zunächst noch der wirtschaftliche Gesichtspunkt.
Bezeichnend ist es, daß die beiden ersten Bahnen, die der Staat in der
neuen Ära für eigene Verwaltung baut, rein wirtschaftlichen Gesichts
punkten ihre Entstehung verdanken. Die kurze Baskuntschakbahn, die
*■) Die Orenburger Bahngesellschaft erhielt noch 1885 aus dem Bestand
der Krone Rollmaterial.
2 ) AEW 5 (1882) S. 148, Matthesius, Russische Eisenbahnpolitik (1881
bis 1903), AEW 28 (1905) S. 361.