Full text : Verkehrsgeographie der Eisenbahnen des europäischen Rußland

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Krone,  die  trotz  der  staatsmännischen  Einsicht  Kaiser  Nikolaus’  I.
durch  die  Schaffung  einer  Unzahl  unwirtschaftlich  arbeitender  Institute
sich  des  Einflusses  auf  die  Bahnen  des  Reiches  begeben  hatte.  Der
Staat,  der  selbst  einen  Teil  der  Bauarbeiten  ausführen  oder  verschiedene
Bahnen  sogar  völlig  fertigstellen  ließ,  hatte  diese  nicht  nur  den  Gesellschaften ­
  ausgeliefert,  wie  die  Linien  Moskau—St.  Petersburg,  Moskau-Kursk,
  Odessa—Birsula,  Bender—Reni,  Warschau  —Graniza,  eine  Politik,
die  übrigens  auch  in  späteren  Jahren  noch  nicht  aufgegeben  wurde,
sondern  auch  für  die  Gesellschaften  auf  seine  Kosten  Schienen,  Lokomotiven ­
  und  sonstige  Betriebsmittel  anfertigen  lassen  x ).  Bei  allen  Bahnen,
mit  Ausnahme  der  Warschau-Wiener  und  der  Zarskoje  Selo-Bahn,  war
der  Staat  stark  beteiligt.  Man  berechnete  1881,  daß  9 / 10  des  Anlagekapitals ­
  von  der  Regierung  beschafft,  selbst  Eigentum  der  Regierung
oder  mit  Hilfe  der  Krongarantie  erwirkt  worden  waren  *  2 ).  So  war  die
Verschuldung  der  Gesellschaften  gegenüber  dem  Staate  eine  ganz  gewaltige ­
  geworden,  während  dagegen  bei  dem  schlechten  Geschäftsgang
die  Abzahlungen  immer  geringer  wurden.
III.  Die  Zeit  nacli  1881.
a)  Die  Verstaatlichungsperiode,  Zuriickdrängung  privater  Unternehmungen.
Nur  eine  einzige  Bahn,  die  schmalspurige  unbedeutende,  1871  eröffnete,
  57  W  lange  Liwnybahn  (Werchowje—Liwny,  Gouv.  Orel)  hatte
der  Staat  nicht  den  Gesellschaften  ausgeliefert,  als  mit  dem  Jahre  1881
sich  der  Umschwung  der  staatlichen  Stellungnahme  anbahnt.  Das
denkwürdige  Manifest  des  Zaren  Alexander  II.  vom  6.  Februar  1881
weist  auf  die  Kalamität  der  Privatbahngesellschaften  hin,  auf  die  Tatsache, ­
  daß  nur  fünf  oder  sechs  Gesellschaften  ihren  Aktionären  Zinsen
zahlen,  ohne  die  von  der  Regierung  übernommene  Garantie  in  Anspruch
nehmen  zu  müssen,  während  die  große  Mehrzahl  fortgesetzt  die  kaiserliche ­
  Kasse  durch  die  Inanspruchnahme  von  Zahlungen  auf  die  vom
Staat  übernommene  Zinsgarantie  belastet.  Vielen  Gesellschaften  fehlten
selbst  die  Mittel  für  die  Befriedigung  der  laufenden  Bedürfnisse  des
Betriebes.  So  rechtfertigt  der  Staat  den  Bau  und  die  Betriebsübernahme
neuer  Bahnen.  Man  denke  aber  nicht,  daß  der  Staat  sich  jetzt  etwa
von  vomeherein  von  militärpolitischen  Gründen  hätte  leiten  lassen.
An  erster  Stelle  stand  zunächst  noch  der  wirtschaftliche  Gesichtspunkt.
Bezeichnend  ist  es,  daß  die  beiden  ersten  Bahnen,  die  der  Staat  in  der
neuen  Ära  für  eigene  Verwaltung  baut,  rein  wirtschaftlichen  Gesichtspunkten ­
  ihre  Entstehung  verdanken.  Die  kurze  Baskuntschakbahn,  die
*■)  Die  Orenburger  Bahngesellschaft  erhielt  noch  1885  aus  dem  Bestand
der  Krone  Rollmaterial.
2 )  AEW  5  (1882)  S.  148,  Matthesius,  Russische  Eisenbahnpolitik  (1881
bis  1903),  AEW  28  (1905)  S.  361.
            
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