Full text: Oekonomik der Transformationsperiode

Abschn. 21. Steuerzahlung im Girowege. 87 
ist wahrscheinlich, daß das private Steuer-Girokonto des Erhebers 
zugleich für diesen Zweck diente. Möglicherweise wurden in diesem 
Konto untereinander alle Einnahmen gebucht, gleichviel ob sie 
seitens des Erhebers eingezogen und an den Speicher abgeführt oder 
von den Steuerpflichtigen körperlich oder im Girowege dem Speicher 
zur Gutschrift auf jenes Konto überwiesen worden waren. So wurde 
das private Girokonto des Erhebers zum Dienstkonto. 
Die Steuerzahlung von seiten der steuerpflichtigen Girogut 
haber im Wege des Giro Verfahrens ist der Kegierung sehr er 
wünscht gewesen, weil der Bezogene und die Getreidesteuer- 
Einnahmestelle eine und dieselbe Dienststelle ist, nämlich der 
Staatsspeicher. Im Falle einer Steuerzahlung im Girowege bleibt 
das Getreide lagern, wo es lagert, d. i. im Staatsspeicher ; es erfolgt 
lediglich buchmäßig eine Wegschrift vom Konto des Steuerzahlers 
und eine Gutschrift auf das Einnahmekonto (Dienstkonto) des Er 
hebers. Hinterher erfolgt wieder die Wegschrift vom Konto des 
Erhebers und die Gutschrift auf das betreffende Etats-Einnahme 
konto des Staates. Diese Art der Zahlung von Getreidesteuem 
verursacht also der Behörde die denkbar kleinste Mühewaltung. 
Wenn der Inhaber eines Bank-Girokontos seine Geldsteuern 
im Girowege zahlt, müssen die Steuern seitens der Bank an die 
Staatskasse abgeführt werden; ebenso muß verfahren werden, 
wenn Nichtinhaber von Bank - Girokonten ihre Geldsteuem auf 
das Girokonto eines Steuererhebers oder Steuerpächters bei der 
Bank einzahlen (s. Abschn. 55). Dieses Abführen fällt bei den im 
Girowege gezahlten Getreidesteuern fort. 
Von Getreidesteuerzahlung im Girowege handelt vielleicht 
P. Oxy. III 617 (um 135 n. Chr.). Die Urkunde ist von den 
Herausgebern nur im Auszuge veröffentlicht worden: „receipt 
for 6Vi artabae of wheat, òiecrT(áXricrav)^ eîç xò bripocnov àírò Oé- 
|Li(aToç) Aiovu(ffíou).“ Hier quittiert der Staatsspeicher über eine 
Weizenzahlung; die Zahlung ist an den Staatsspeicher (eiç xò 
òripócriov) gerichtet, sie erfolgt durch Wegschrift vom Giro 
konto des Dionysios (úttò Oépaxoç Aiovucríou). Die Zahlung ist 
also eine Girozahlung; daher steht auch das für Girozahlungen 
verwendete Schlagwort òieuxáXricrav, denn die Wegschrift geschieht 
auf Grund einer Giroanweisung (òiaaxoXiKÓv)*. Freilich gibt die 
‘ Subjekt sind x dprdßai. 
* vgl. Abschn. 27.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.