Abschn. 21. Steuerzahlung im Girowege. 87
ist wahrscheinlich, daß das private Steuer-Girokonto des Erhebers
zugleich für diesen Zweck diente. Möglicherweise wurden in diesem
Konto untereinander alle Einnahmen gebucht, gleichviel ob sie
seitens des Erhebers eingezogen und an den Speicher abgeführt oder
von den Steuerpflichtigen körperlich oder im Girowege dem Speicher
zur Gutschrift auf jenes Konto überwiesen worden waren. So wurde
das private Girokonto des Erhebers zum Dienstkonto.
Die Steuerzahlung von seiten der steuerpflichtigen Girogut
haber im Wege des Giro Verfahrens ist der Kegierung sehr er
wünscht gewesen, weil der Bezogene und die Getreidesteuer-
Einnahmestelle eine und dieselbe Dienststelle ist, nämlich der
Staatsspeicher. Im Falle einer Steuerzahlung im Girowege bleibt
das Getreide lagern, wo es lagert, d. i. im Staatsspeicher ; es erfolgt
lediglich buchmäßig eine Wegschrift vom Konto des Steuerzahlers
und eine Gutschrift auf das Einnahmekonto (Dienstkonto) des Er
hebers. Hinterher erfolgt wieder die Wegschrift vom Konto des
Erhebers und die Gutschrift auf das betreffende Etats-Einnahme
konto des Staates. Diese Art der Zahlung von Getreidesteuem
verursacht also der Behörde die denkbar kleinste Mühewaltung.
Wenn der Inhaber eines Bank-Girokontos seine Geldsteuern
im Girowege zahlt, müssen die Steuern seitens der Bank an die
Staatskasse abgeführt werden; ebenso muß verfahren werden,
wenn Nichtinhaber von Bank - Girokonten ihre Geldsteuem auf
das Girokonto eines Steuererhebers oder Steuerpächters bei der
Bank einzahlen (s. Abschn. 55). Dieses Abführen fällt bei den im
Girowege gezahlten Getreidesteuern fort.
Von Getreidesteuerzahlung im Girowege handelt vielleicht
P. Oxy. III 617 (um 135 n. Chr.). Die Urkunde ist von den
Herausgebern nur im Auszuge veröffentlicht worden: „receipt
for 6Vi artabae of wheat, òiecrT(áXricrav)^ eîç xò bripocnov àírò Oé-
|Li(aToç) Aiovu(ffíou).“ Hier quittiert der Staatsspeicher über eine
Weizenzahlung; die Zahlung ist an den Staatsspeicher (eiç xò
òripócriov) gerichtet, sie erfolgt durch Wegschrift vom Giro
konto des Dionysios (úttò Oépaxoç Aiovucríou). Die Zahlung ist
also eine Girozahlung; daher steht auch das für Girozahlungen
verwendete Schlagwort òieuxáXricrav, denn die Wegschrift geschieht
auf Grund einer Giroanweisung (òiaaxoXiKÓv)*. Freilich gibt die
‘ Subjekt sind x dprdßai.
* vgl. Abschn. 27.