Object: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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geltend machen, es von der in der Regel nur zehntägigen 
Vorbestrafung in: Gefängnisse sehr gänzliches Abkommen 
finden zu lassen und den ganzen Strafvollzug gegen jugend 
liche Persollen in die Reformatory Schools zu verlegen. 
In den österreichischen Jugendabtheilungen, wie in den 
englischen Reformatory Schools bildet die Pflege des erzieh 
lichen Mvmelltes in der Strafe die Hauptaufgabe und in 
ganz analoger Weise wird in den aus nahezu gleicher Or- 
ganisation beruhenden Anstalten der Unterricht und die 
Unterweisung in ben einzelnen Gewerben den vernrtheilten 
jugendlichen Übelthätern ertheilt, um sie vor dem gänz 
lichen sittlichen Verfalle zll retten und für die Gesellschaft 
zu erhalten. 
Die oben erwähnten Besserungs all stalten erfüllen 
dagegen theils die Aufgabe der Reformatory, theils jene 
der industrial Schools. Mit den ersteren decken sie sich fast 
vollständig, soweit es sich um Unmündige handelt, die sich 
einer sonst als Verbrechen bestraften Handlung schuldig ge 
macht haben. 
Wie in England der für die Verübung eines Ver 
brechens zuerkannten und vollzogenen kürzern Gefängnis 
strafe die Anhaltung des Jugendlichen in einer Reformatory 
School durch 2 bis 5 Jahre in der Regel unmittelbar nach 
zufolgen hat — Reformatory School-Act 1866 s. 16 — 
genau so kann in Österreich der Unmündige nach ver 
büßter — kurzer — Freiheitsstrafe (§ 270 St.-G.) in eine 
Besserungsanstalt verwiesen werden (§ 8 Absatz 1 des Ge 
setzes vom 24. Mai 1885 Z. 90 R.-G.-Bl.) 
Ergibt sich in diesem Punkt eine bemerkenswerte Analogie 
zwischen der Wirksamkeit der Besserungsanstalten und den 
Reformatory Schools, so ist andererseits eine solche und 
vielleicht noch frappantere betreffs der Thätigkeit der In 
dustrial Schools zu konstatieren. 
Nach 8. 15 des Industrial School-Act 1866 
kann die Abgabe eines angeklagten Kindes unter 12 Jahren 
in eine Industrial School ohne jedwede vorhergehende 
Strafe ausgesprochen werden, wenn die Umstände des con 
creten Delicies und die Verhältnisse der Eltern eine solche 
Maßregel wünschenswert erscheinen lassen.
	        
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