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dieser Gesellschaft, denn in Wirklichkeit zwang die Monopolisierung
der Produktionsmittel durch die Kapitalisten die Arbeiter,
ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Diese „Freiheit“ lief auf folgendes
hinaus; erstens auf eine relative Möglichkeit der Wahl seines
Herrn (Uebergang von einem Betrieb zu einem anderen) die
Möglichkeit, „abzugehen“ und „entlassen“ zu werden; zweitens
verstand man unter dieser „Freiheit“ die Konkurrenz unter den
Arbeitern selbst. In dieser letzteren Bedeutung wurde die „Freiheit
der Arbeit“ zum Teil schon in der Periode des Kapitalismus
von den Arbeiterorganisationen überwunden, als die Gewerkschaften
zum Teil die Konkurrenz der Arbeiter untereinander
aufhoben, indem sie sie- vereinigten, die zersplitterten Teile der
Klasse organisierten, sie zusammenschlossen und sie in ihrem
Kampfe gegen die Kapitalistenklasse stärker machten. Die
Gewerkschaften stellten die Forderung auf, daß nur Mitglieder
der Verbände in die Betriebe zugelassen werden; sie verhängten
den Boykott (d. h. wandten Gewalt an) über die Streikbrecher,
diese lebendige Verkörperung der bürgerlichen „Freiheit der
Arbeit“ usw. Unter der Diktatur des Proletariats fällt die Frage
nach dem „Herrn“ fort, da die „Expropriateure expropriiert"
sind. Andererseits äußern sich die Ueberbleibsel der Unorganisiertheit,
Unsolidarität, des Individualismus, der Zunftbeschränkung,
der Laster der kapitalistischen Gesellschaft in dem
Verkennen der allgemein proletarischen Aufgaben, die ihren
konzentrierten Ausdruck erhalten in den Aufgaben und Forderungen
der Sowjetdiktatur, des Arbeiterstaates, Da diese Aufgaben
um jeden Preis bewältigt werden müssen, so ist begreiflich,
daß vom Standpunkt des Proletariats, gerade im Namen der
tatsächlichen und nicht fiktiven Freiheit der Arbeiterklasse, eine
Aufhebung der sogenannten „Arbeitsfreiheit" erheischt wird.
Denn die letztere verträgt sich nicht mit der regelmäßig organisierten
„Planwirtschaft“ und einer entsprechenden Verteilung