fullscreen: Zur Wertzollfrage

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Wertanmeldung etwa unzulänglich, also die Wertangabe 
zu niedrig erscheint — unzulänglich sei es mit Rücksicht auf 
die scheinbar im Verhältnisse zum Rechnungspreise zu gute 
Beschaffenheit der Ware oder in Rücksicht auf die mangelnde 
Vertrauenswürdigkeit des Rechnungsausstellers oder Nech- 
nungsempfängers —, für diese Fälle schuf daher der 
Antrag 14 eine höhere, autoritativere, durch Art und 
Dauer ihrer Zusammensetzung größere Garantien der 
Sachverständigkeit bietende und kaufmännischer organi 
sierte Instanz, als sie durch § 93 des Vereinszoll 
gesetzes vorgesehen ist; für die Entscheidung aller auf 
tauchenden Zweifelsfragen allein zuständig, wurde sie be 
fähigt, an Hand des an sie übersandten Waren 
musters, der Rechnung und Wertanmeldung richtig die 
Kernfrage zu beantworten, ob unter Berücksichtigung 
aller bei dem Kaufabschlüsse maßgebend gewesenen Um 
stände allgemeiner oder individueller Art die Mög 
lichkeit zugegeben werden könne, daß die Ware zu einem 
so niedrigen wie in der Wertanmeldung angegebenen 
Preise gekauft worden sei. 
Diese Instanz ist das Kaiserliche Prüfungsamt für 
Tabakbewertung in Bremen, dessen 12 Mitglieder min 
destens zu zwei Dritteln aus, von den Vertretungen des 
Tabakhandels und der Tabakverarbeitung vorgeschlagenen, 
Sachverständigen *) zu bestehen hat, von denen wiederum 
tunlichst zwei Drittel ihre Tätigkeit als Ehrenamt aus- 
*) Ursprünglich — im Antrage 14 — waren 9 Sachverständige 
vorgesehen.
	        
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