[) Rentabilität der Forstwirtschaft.
Gegen die sämtlichen Formulierungen Lemmels, auch gegen die von
ihm für allein zutreffend gehaltene Formulierung I, ist meines Erachtens
der Einwand zu erheben, daß einen Rentabilitätsmaßstab niemals die
Nutz ung Au + Da, sondern nur der E rtr a g im Verhältnis zum
„Produktionskapital“ abgeben kann, der, wie wir sahen, 1. aus der
Nutzung und 2. aus der Differenz von Zuwachs und Nutzung sich
zusammenseßt. Auch die von Martin gegebene Formel, die der
Formulierung III entspricht!), ist aus diesem Grunde zu beanstanden.
Anderseils muß, abgesehen hiervon, die angebliche Fehlerhaftigkeit
der Formulierungen II und |I] bestritten werden. Fehlerhaft sind nur die
Formulierungen IV und V, da hier die Zurechnung an einen Teil
d er f e sten Kosten erfolgt. Dagegen ist es gleichgültig, ob die
lauf enden Kosten c und v in ihrer tatsächlichen Höhe mit negativem
Vorzeichen im Zähler des Bruches oder kapitalisiert mit positivem Vor-
zeichen im Nenner des Bruches erscheinen. Es ist nirgends in der
Virlschast üblich, zum Zwecke der Rentabilitätsrechnung den Rohertrag
zu den festen Kosten zuzüglich der kapitalisierten lau-
f enden Kosten ins Verhältnis zu setzen; diese werden vielmehr
regelmäßig vor Ausführung der Rechnung vom Rohertrage abgezogen.
Überdies wird durch den Kapitalisierungszinsfuß eine Unbekannte in die
Rechnung hineingetragen. Bezeichnen wir den Rohertrag mit E, so würde
sich für die Rentabilität der Wirtschaft bei Benutzung obiger Bezeichnungen
folgender Ausdruck ergeben:
EH– C –f V
B. +EN ;
Forsstlicher Zinsfuß.
Die herkömmliche Waldwertrechnungslehre unterstellt im allgemeinen
die Cxristenz eines o bj ek tiven „f orstlichen Zinsfuß es“ von
etwa 3 o/o. Mittels dieses Zinsfußes berechnet sie auf dem Wege der
Zinseszinsrechnung den Bodenertrags- oder Bodenerwartunagswert als
Differenz der Jetztwerte aller künftigen Roherträge und Kosten, ferner
den Bestandskosten- und Bestandserwartungswert, den Waldkosten- und
den Walderwartungswert, und ebenfalls mittels dieses Zinsfußes findet
sie durch Kapitalisierung des jährlichen Waldreinertrages den Waldertrags-
oder Waldrentierungswert.
1) Martin, 1. c., S. 177.
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