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III. HÄUPTXEIL.
auf Entschädigung geschaffen, sondern nur der Schaden
gerichtlich anerkannt. Durch die Ministerialabteilung für
Elsaß-Lothringen werden die Mittel zur eventuellen Zah
lung von Vorentschädigungen an die Ausschüsse überwiesen.
Verwaltungsmäßig unterstehen die Ausschüsse der Ministe
rialabteilung für Elsaß-Lothringen, d. h. dem Reichsminister
des Innern. Die in den Feststellungsausschüssen tätigen
Richter sind versetzbar.
Zur Vervollständigung der Übersicht über die gesamte
private und staatliche Organisation, die im Dienste der
vertriebenen Elsaß-Lothringer steht, müssen noch drei Ein
richtungen erwähnt werden, die völlig außerhalb des bisher
besprochenen Hilfssystems stehen. Es sind dies;
t) die Zentralstelle der Universität Straßburg in
Freiburg;
2) die Reichseisenbahnzweigstelle in Karlsruhe;
3) die Postpersonalausgleichsstelle für Elsaß-Loth
ringer in Karlsruhe.
h) UN1VER81TÄT8ZENTRALSTELLE STRASSBÜRG
IN FEEIBURG.
Hinsichtlich der Universitätszentralstelle Straßburg,
die schon Anfang Dezember 1918 in Freiburg ihre Tätig
keit begann, ist man versucht, sie mit den auf beruflicher
Grundlage entstandenen privaten Vereinigungen der Ver
triebenen, wie z. B. Schutzverband der Handel- und Ge
werbetreibenden, auf eine Stufe zu stellen. Doch diese
Parallele zu ziehen, wäre falsch. Allerdings war eine der
Hauptaufgaben der Universitätszentralstelle von Anfang an
die Vertretung der Interessen der Dozenten und Beamten
der Universität Straßburg. Durch Proteste bei der Waffen
stillstandskommission hat sie versucht, eine weitere Aus
weisung der Dozenten und Beamten der Universität Straß
burg zu verhindern, in der Frage ihrer Wiederverwendung
hat sie vermittelnd gewirkt. Aber gleichzeitig suchte sie
vor allem in den ersten Monaten den aus Straßburg ver
triebenen Studierenden durch Sammlung größerer Geld
mittel das Studium an der Universität Freiburg zu ermög-