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III. HÄUPTXEIL.
auf Entschädigung geschaffen, sondern nur der Schaden
gerichtlich anerkannt. Durch die Ministerialabteilung für
Elsaß-Lothringen werden die Mittel zur eventuellen Zahlung
von Vorentschädigungen an die Ausschüsse überwiesen.
Verwaltungsmäßig unterstehen die Ausschüsse der Ministerialabteilung
für Elsaß-Lothringen, d. h. dem Reichsminister
des Innern. Die in den Feststellungsausschüssen tätigen
Richter sind versetzbar.
Zur Vervollständigung der Übersicht über die gesamte
private und staatliche Organisation, die im Dienste der
vertriebenen Elsaß-Lothringer steht, müssen noch drei Einrichtungen
erwähnt werden, die völlig außerhalb des bisher
besprochenen Hilfssystems stehen. Es sind dies;
t) die Zentralstelle der Universität Straßburg in
Freiburg;
2) die Reichseisenbahnzweigstelle in Karlsruhe;
3) die Postpersonalausgleichsstelle für Elsaß-Lothringer
in Karlsruhe.
h) UN1VER81TÄT8ZENTRALSTELLE STRASSBÜRG
IN FEEIBURG.
Hinsichtlich der Universitätszentralstelle Straßburg,
die schon Anfang Dezember 1918 in Freiburg ihre Tätigkeit
begann, ist man versucht, sie mit den auf beruflicher
Grundlage entstandenen privaten Vereinigungen der Vertriebenen,
wie z. B. Schutzverband der Handel- und Gewerbetreibenden,
auf eine Stufe zu stellen. Doch diese
Parallele zu ziehen, wäre falsch. Allerdings war eine der
Hauptaufgaben der Universitätszentralstelle von Anfang an
die Vertretung der Interessen der Dozenten und Beamten
der Universität Straßburg. Durch Proteste bei der Waffenstillstandskommission
hat sie versucht, eine weitere Ausweisung
der Dozenten und Beamten der Universität Straßburg
zu verhindern, in der Frage ihrer Wiederverwendung
hat sie vermittelnd gewirkt. Aber gleichzeitig suchte sie
vor allem in den ersten Monaten den aus Straßburg vertriebenen
Studierenden durch Sammlung größerer Geldmittel
das Studium an der Universität Freiburg zu ermög-