Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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5. Der Postscheck*) 
a] Sie Organisation des Postscheckverkehrs 
Der große Erfolg des seit 1883 bestehenden österreichischen Postscheck- 
Verkehrs veranlaßte die deutsche Neichspostverwaltung bereits im Jahre 1889, 
dem Reichstag eine Denkschrift, betreffend die Einführung des Postscheck 
verkehrs im Reichspostgebiete, vorzulegen. An der Gebührenfrage scheiterte 
der Entwurf. 1908 kam eine neue Vorlage an den Reichstag, und der 
Reichskanzler wurde ermächtigt, den Post-llberweisungs- und Scheckver 
kehr, zunächst im Verordnungswege, einzuführen. 
Die P o st s ch e ck o r d n u n g ist am 1. Januar 1909 in Kraft getreten. 
Während in einigen Ländern (Österreich, Frankreich, Belgien) nur ein 
einziges Postscheckamt besteht, hat Deutschland das dezentralisierte System. 
Man ging dabei von der Erwägung aus, je bequemer das Postscheckamt 
dem Kontoinhaber liegt, desto größer wird der Teilnehmerkreis sein. Die 
Dezentralisation ist jedoch nicht so weitgehend wie in der Schweiz, wo fast 
jedes größere Postamt zu einem Postscheckamt ausgestaltet ist. 
20 Postscheckämter bestehen, und zwar in: Berlin, Breslau, Dortmund, 
Dresden, Erfurt, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe 
(Baden), Köln, »Königsberg, Leipzig, Ludwigshafen (Rh.), Magdeburg, 
München, Nürnberg, Saarbrücken, (Stettin, Stuttgart. Jedes Postscheckamt 
benutzt die in seinem Bezirke befindlichen Postanstalten als Geldeinzah- 
lungs- und Geldauszahlungsstellen. Rund 32 000 Postanstalten sind dem 
Postscheckverkehr dienstbar gemacht. 
Am 1. Juli 1914 traten das Postscheckgesetz vom 26. März 1914 
und die Postscheckordnung vom 22. Mai 1914 in Kraft. Inzwischen sind 
mancherlei Änderungen erfolgt. Der Postscheckverkehr ist bei 
weitem der beste Vermittler für den Kleinverkehr. 
Durch ihn werden in Deutschland jährlich rund 3 / 4 Milliarden Zahlungs 
vorgänge auf mehr als 1,1 Million Konten verrechnet. Die Schaffung von 
Originalunterlagen für Auftraggeber, Empfänger und Postscheck 
amt ergibt Betriebsvereinfachungs- und Kontrollmöglichkeiten. 
i) Schrifttum: 25 Jahre Postscheckverkehr. 1909—1933. Berlin 1934. 
Pierburg, Der Postscheckvertrag nach deutschem und ausländischem Recht. 
Leipzig 1932.
	        
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