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III. IIAUPTÜEIL.
nung und Arbeit finden würden, mußte die Weiterleitung
selbstverständlich ausgehen. Daneben galt es, Stauungen
in einzelnen Bezirken zu verhindern. Für Flüchtlinge, die
kein festes Ziel von sich aus hatten, wurde der Grundsatz
aufgestellt, sie ihren Bundesstaaten zuzuführen. Gleichzeitig
konnte bei der Übernahme wenigstens dafür gesorgt
werden, daß allen in Notlage befindlichen Flüchtlingen sofort
mit dem Allernötigsten geholfen wurde.
Wir haben bereits auf die verschiedenen Gründe hingewiesen,
durch welche viele Vertriebene zur Niederlassung
in Baden veranlaßt wurden. In den ersten Monaten nach
dem Waffenstillstand verschlossen viele badischen Gemeinden
in rücksichtsloser Weise den Flüchtlingen ihre Tore,
wobei zwar nicht vergessen werden soll, daß sie unter einer
großen Wohnungsnot litten, oft jedoch aus Furcht vor
Lasten, die ihnen durch diese Vertriebenen entstehen könnten,
zu solcher Handlungsweise veranlaßt wurden. Die
Möglichkeit solchen Vorgehens leiteten sie aus der Verordnung
über „Maßnahmen zur Beschränkung des Fremdenverkehrs“
vom 13. April 1918 (RGBl. 1918 S. 1143) ab.
Die volle Freizügigkeit wurde jedoch den elsaß-lothringischen
Vertriebenen durch die Verordnung betr. „Zuzug ortsfremder
Personen und von Flüchtlingen“ vom 23. Juli 1919
(RGBl. 1919 S. 1353) gewährt. Aber auch diese Bestimmung
konnte nicht verhindern, daß bis zum heutigen Tage einzelne
Gemeinden den Flüchtlingen solche Schwierigkeiten
bereiten, daß diese Freizügigkeit illusorisch wird. Trotz
dieser Hemmungen, die allerdings nicht nur in Baden,
sondern in gleicher Weise auch in anderen deutschen
Ländern den Flüchtlingen bis zum heutigen Tage bereitet
werden, prägen sich die Motive, die einen großen Teil
der Vertriebenen aus Elsaß-Lothringen veranlaßte, in Baden
oder sonst in Süddeutschland seinen dauernden Aufenthalt
zu nehmen, sehr klar aus. Wäre die Übernahme der Vertriebenen
und ihre Weiterleitung vollkommen schematisch
nach dem Gesichtspunkt der Staatszugehörigkeit durchgeführt
worden, so müßte heute die Verteilung der Vertriebenen
auf die verschiedenen deutschen Länder den Staatsangehörigkeitsziffern
entsprechen, die wir in einer Statistik