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Dr. M. J. Bonn.
steht die Politik der bewußten Anknüpfung an die vorhandenen
Einrichtungen der Eingeborenen. Sie hat erkannt, daß die europäi
sche Herrschaft am leichtesten ausgeübt werden kann, wenn man
die Religion und die sozialen Gewohnheiten der Eingeborenen
bevölkerungen nicht angreift. Sie hat daher bewußt die sozialen Zu
stände zu erhalten gesucht, in denen sie sich bei der Eroberung be
fanden und alle etwa störenden Einflüsse, wie z. B. die Einwande
rung von Europäern, fernzuhalten gesucht. Man hat das Recht der
Eingeborenen kodifiziert und ihre Sitten anerkannt. Man hat durch
ihre Großen regiert und ihre Religion unterstützt. — Als die Ost
indische Kompagnie die Verwaltung Bengalens übernahm, bestimmte
sie (1773), daß alle Eingeborenen, Mohammedaner sowohl wie
Hindus, soweit die bürgerliche Gerichtsbarkeit in Frage kam, sich
ihres eigenen Eingeborenenrechts bedienen sollten. Sie hat die Ein
wanderung von Europäern lange Zeit fernzuhalten gesucht, nicht
nur, um ihr Handelsmonopol zu schützen, sondern wegen «der Ver
achtung, mit der diese infolge von angeborener Anmaßung und Un
wissenheit die Sitten und Einrichtungen der Eingeborenen betrach
teten...». Am deutlichsten tritt diese Politik vielleicht in den Worten
zutage, die Napoleon III. in dem berühmten Briefe vom 6. Februar
1863 gebrauchte: «Ich habe Euren Häuptern (der Araber) Ehre er
zeigt, ich habe Eurer Religion Achtung erwiesen, ich will Euch mehr
und mehr an der Verwaltung Eures Landes teilnehmen lassen.»
«Der Eingeborene hat das gleiche Recht auf meinen Schutz wie der
Kolonist. Ich bin ebensogut der Kaiser der Araber, wie ich der
Kaiser der Franzosen bin.»
Es sollen also die Eingeborenengesellschaften in ihren Grundzügen
unverändert erhalten werden. Die Mängel der Eingeborenen
verwaltung werden natürlich aufgedeckt und allmählich beseitigt;
an Stelle des bestechlichen Kadis tritt der europäische Richter, der
aber nach dem eingeborenen Rechte, das den Eingeborenen erhalten
werden soll, urteilt. Es kann zwar dabei nicht jede Eingeborenen
sitte erhalten werden, aber selbst eine starke, unter dem Druck der
öffentlichen Meinung stehende Verwaltung, wie die indische, kann
den furchtbaren Gewohnheiten der Witwenverbrennung, des
Mädchenmordes und anderer, mit religiösen Vorstellungen eng ver
bundener Unsitten nur langsam Einhalt tun. Man muß ein Auge
zudrücken, nicht nur, weil man den Eingeborenen eine Zivilisation