Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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in.  HAUPTTEIL.

Die  Mittel  erhält  die  Darlehenskasse  des  Hilfsbundes,
durch  die  Deutsche  Bank,  diese  wiederum  vom  Reichsfinanzministerium. ­

Bei  der  Gründung  der  Darlehenskasse  war  man  nur
darauf  bedacht,  eine  vorübergehende  Not  zu  lindern  und
Kaufleuten,  Gewerbetreibenden,  Handwerkern,  freien  Berufen ­
  usw.  in  engen  Grenzen  wenigstens  die  Aufnahme
ihres  Berufes  zu  ermöglichen.  Mit  Bestimmtheit  erwartete
man,  daß  durch  den  Briedensvertrag  nach  dem  vor  dem
Kriege  gültigen  Völkerrecht  den  Flüchtlingen  ihr  gesamtes
Privatvermögen  zurückerstattet  werden  würde.  Dementsprechend ­
  war  auch  die  Höhe  der  Darlehen  niedrig  bemessen. ­
  Anfangs  konnten  Darlehen  nur  bis  zur  Höchstgrenze ­
  von  5000  M.  gewährt  werden.  In  unermüdlicher
Arbeit  erreichten  die  Vertriebenen,  daß  die  Höchstgrenze
vom  Finanzministerium  bis  auf  50000  M.  erhöht  wurde,
was  besondere  Bedeutung  erlangte,  als  die  Hoffnung  der
Vertriebenen,  durch  den  Friedensvertrag  ihr  Eigentum
zurückzuerhalten,  getäuscht  war,  und  einer  Entschädigung
ihrer  Verluste  durch  das  Deutsche  Reich  sich  ständig
hinauszögerte.
Aber  auch  mit  50000  M.  konnten  bei  der  heutigen
Geldentwertung  nur  wenige  Flüchtlinge  aus  den  oberen
Klassen  sich  tatsächlich  eine  neue  Existenz  gründen.  Außerdem ­
  sind  die  größeren  Darlehen  nur  schwer  zu  erhalten.
Alle  Anträge  auf  Darlehen  über  5000  M.  müssen  vom
Reichsfinanzministerium  bewilligt  werden.
Die  Darlehensanträge  sind  bei  den  Ortsgruppen  des
Hilfsbundes  einzureichen,  gehen  von  hier  mit  einer  Beurteilung ­
  an  die  Hauptgeschäftsstelle  des  Hilfsbundes  in
Berlin,  wo  sie  von  einer  Kommission,  bestehend  aus  Vertriebenen ­
  und  Bankleuten,  bearbeitet  werden.  Bis  zu  2000
Mark  hat  diese  Kommission  das  Bewilligungsrecht,  von
2000—5000  M.  ist  eine  Begutachtung  der  Deutschen  Bank
erforderlich,  und  über  5000  M.  trifft  die  endgültige  Entscheidung ­
  das  Reichsfinanzministerium.
Aus  der  folgenden  Zusammenstellung  der  bisher  ausgezahlten ­
  Darlehen  geht  hervor,  daß  die  Darlehenskasse
            
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