WÄNDERUNGSVERLAÜF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 149
So mußte Ende November ,1919 die Mitteilung des
Reiahsministeriums des Innern, daß ein besonderes Ent
schädigungsgesetz für die Elsaß-Lothringer überhaupt nicht
zu erwarten sei, sondern ihre Entschädigung mit allen
anderen geschädigten Grenzlands- und Ausländsdeutschen
erfolgen solle, einen Sturm der Entrüstung unter den Ver
triebenen entfesseln.
Der Beirat im Reichsministerium des Innern, Abteilung
für Elsaß-Lothringen, verfaßte auf seiner dritten Tagung,
die in Cassel vom 25. bis 29. November 1918 stattfand, fol
gende Resolution:
„Dem elsaß-lothringischen Beirat ist für seine diesmalige Tagung
die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur endgültigen Regelung der Ent
schädigung für Elsaß-Lothringische Verdrängte in Aussicht gestellt
worden. Statt diesen Gesetzentwurf in Vorlage zu bringen, hat die
Regierung unter Einbringung von Richtlinien für eine vorläufige
Regelung im Wege der Bevorschussung, Beihilfe und Unterstützung
dem Beirat die Mitteilung gemacht, daß die Reichsregierung auf Grund
neuerlicher Entschließung von der Vorlage eines besonderen Ent
schädigungsgesetzes für die Elsaß-Lothringer absehen zu müssen glaube,
und diese Entschädigung gemeinsam mit derjenigen der Ausländs
deutschen, Kolonialdeutschen und Ostdeutschen zu regeln beabsichtige.
Der Beirat legt gegen diese nach monatelangen Vorarbeiten völlig
überraschend eingetretene Änderung des Standpunktes der Regierung
im Interesse seiner schwer leidenden Landsleute ernstliche Verwahrung
ein, und erblickt darin die Gefahr einer schweren Schädigung der ihm
anvertrauten Interessen. Das Fallenlassen der bisherigen Einzel
entwürfe und die Übertragung der Ausarbeitung des gemeinsamen
Gesetzentwurfes auf ein neues, mit der Sache bisher in keiner Weise
befaßtes Ministerium bedeutet auf der einen Seite die Ausschaltung
der bisher im Ministerium des Innern gesammelten Erfahrungen und
Vorarbeiten, auf der anderen ein weiteres Hinausschieben der so
dringend notwendigen Erledigung der Entschädigungsfrage. . . .
In der Zusammenfassung der Entschädigungsfrage der Elsaß-
Lothringer mit denen der Auslands-, Kolonial- und Ostdeutschen,
trotz großer Ungleichheit der rechtlichen Unterlagen und trotz wesent
licher Verschiedenheit der geltend zu machenden Ansprüche, liegt die
offensichtliche Gefahr einer gleichmacherisohen Behandlung und damit
insbesondere die Bedrohung der besonderen Interessen der elsaß
lothringischen Flüchtlinge mit ernster Benachteiligung.
Der Beirat ersucht daher die Reichsregierung auf das eindring
lichste um alsbaldige Vorlage eines besonderen Entschädigungsgesetzes
für die elsaß-lothringischen Vertriebenen.