Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III. HAUPTTEXL. 
stand zur Zeit der Ersetzung hätte. Bei der ungeheueren 
Geldentwertung bedeutet diese verschiedene Berechnungs 
weise eine grundsätzlich andere Behandlung der Entschädi 
gung. Der Beirat verlangte eine Entschädigung nach 
dem heutigen realen Wert der Sache, die Regierung hält 
sich an den nominellen Wert der Sache vor dem Kriege, und 
behandelt die heutige entwertete Papiermark, als trüge 
sie noch ihren Goldwert wie vor dem Kriege in sich. Al 
lerdings gestatten die Richtlinien zu diesem so berechneten 
Schaden Zuschläge, wenn es sich bei der Entschädigung 
um Beschaffung nötigsten Hausrates oder Handwerks 
gerätes und anderer zur Berufsausübung dienender Gegen 
stände handelt, und zwar mit der Einschränkung, daß 
die Entschädigungsssumme nachweislich zu einer derarti 
gen Sachbeschaffung verwandt wird. Aber gerade durch 
die Aufstellung dieser Ausnahmen unterstreicht die Reichs 
regierung ihren grundsätzlichen Standpunkt der Bewertung 
nach dem vorkriegszeitlichen Nominalwert. 
Immerhin können nun auf Grund dieser Richtlinien 
Vorschüsse auf Liquidationsschäden und Beihilfen auf 
Verdrängungsschäden in gewissem Umfang ausgezahlt wer 
den. Der Begriff „Verdrängungsschäden“ ist freilich noch 
nicht so weit gezogen, daß alle Vefdrängungsschäden bei 
dieser Vorentschädigung erfaßt würden. Sowohl hinsicht 
lich der Berechnungsweise der Schäden als auch der Fest 
legung des Begriffes ,,Verdrängungsschaden“ mußte von 
vornherein unter den Vertriebenen damit gerechnet werden, 
daß bei der endgültigen Regelung des Schadensersatzes ein 
gerechteres Vorgehen erfolgen würde. In der Hoffnung 
auf diese endgültige Regelung gab man sich vorläufig mit 
dieser Art der Vorentschädigung zufrieden. 
Viele Vertriebene haben durch diese Vorentschädi 
gungen die Möglichkeit erhalten, wieder selbst für ihren 
Lebensunterhalt sorgen zu können. Allerdings bei dieser 
niedrigen Berechnungsweise des Schadens und der durch 
schnittlich nur bis zur Hälfte des Schadens ermöglichten 
Vorentschädigung handelt es sich im Hinblick auf die 
heutigen Preisverhältnisse um geringe Summen, und die
	        
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