Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WANDF.EUNGS  VERL  AUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  157

Hervorzuheben  ist  ein  besonderer  Fall  der  Vorentschädigung, ­
  der  völlig  außerhalb  des  allgemeinen  Bevorschussungsverfahrens ­
  steht.
Am  17.  Januar  1920  brachte  die  Berliner  Börsenzeitung ­
  die  Nachricht,  daß  den  deutschen  Gesellschaften
der  lothringischen  Schwerindustrie,  deren  industrielle  Anlagen ­
  und  Bergwerke  von  Frankreich  bereits  liquidiert
waren,  vom  Eeichsfinanzministerium  500  Millionen  als
Vorschuß  auf  ihre  Entschädigungsansprüche  an  das  Reich
bewilligt  worden  seien.  Die  Allgemeinheit  der  Vertriebenen
wurde  durch  diese  Nachricht  in  heftigste  Empörung  versetzt. ­
  In  einer  Flut  von  Protesten  an  die  Reichsministerien
wurde  darauf  hingewiesen,  daß  ausgerechnet  in  dem  Augenblick, ­
  wo  die  Reichsregierung  durch  die  Richtlinien  vom
9.  Januar  1920  die  Masse  der  Vertriebenen  mit  völlig  ungenügenden ­
  Vorschüssen  abspeise,  zu  deren  Auszahlung
zeitraubende  Feststellungsverfahren  nötig  seien  und  noch
nicht  einmal  die  Mittel  bereitgestellt  seien,  das  Reichsfinanzministerium, ­
  dem  jede  Mark  an  Entschädigung  für  die
Masse  der  Flüchtlinge  abgerungen  werden  müsse,  den  lothringischen ­
  Großindustriellen  unter  Umgehung  des  für  elsaßlothringische ­
  Angelegenheiten  zuständigen  Reichsministeriums, ­
  des  Reichsministeriums  des  Innern,  eine  halbe  Milliarde
Mark  gewähre.  Eine  solche  einseitige  Interessenberücksichtigung ­
  müsse  auf  das  schärfste  gebrandmarkt  werden.
Diese  Entrüstung  unter  den  Vertriebenen  ist  nur  zu
gut  zu  verstehen.  Das  Verkehrte  im  Vorgehen  des  Reichsfinanzministeriums ­
  war  freilich  nicht  die  Auszahlung  der
500  Millionen  Mark  an  die  lothringische  Schwerindustrie,
sondern  das  Verweigern  jeglicher  größeren  Entschädigungsmittel ­
  an  die  große  Masse  der  Flüchtlinge.  Denn  an  dieser
ablehnenden  Stellung  des  Reichsfinanzministeriums  ist  bisher ­
  vor  allem  eine  befriedigende  Lösung  der  Entschädigungsfrage ­
  gescheitert.
Sicherlich  war  die  rasche  Entschädigung  der  großen
Unternehmungen  der  lothringischen  Schwerindustrie  eine
volkswirtschaftliche  Notwendigkeit.  Die  Berg-  und  Hüttenwerke, ­
  die  seit  Ausgang  des  19.  Jahrhunderts  in  Lothringen
            
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