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der Kasse ausscheiden. Sie erhalten das Geld und auch
den Zuschuß der Firma, soweit ihnen dieser nach Maß
gabe der Dauer der Mitgliedschaft zusteht, ausbezahlt.
Die Firma hat sich in den Statuten das Kecht Vorbehalten,
das Guthaben erst nach einem Jahre nach dem Austritt aus
der Firma auszuhezahlen. Diese Bestimmung ist haupt
sächlich erlassen worden, damit die Ersparnisse im Falle
eines Streiks nicht als Streikfonds verwendet werden
können. Lediglich aus diesem Grunde hat die Firma sich
das Recht der Sperrung des Guthabens Vorbehalten. Es
ist dies den Arbeitern bei der Einführung der Kasse auch
offen erklärt worden, daß die Bestimmung nur diesen
Zweck hat, und es ist nicht beabsichtigt, in anderen Fällen
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Ich erwähnte, daß die Mitglieder wie bei einer Ver
sicherung fortlaufend die Beiträge entrichten und bis
zur Lösung des Arbeitsverhältnisses, hzw. bis zur Voll
endung des 24. Mitglieds] ahres in der Kasse verbleiben
müssen. Es ist nun aber Sorge getragen, daß, wenn Um
stände eintreten, seien es Krankheiten oder andere Fälle,
durch die ein Sparer in Kot gerät, der Sparer einen Teil
oder unter Umständen sein ganzes Guthaben ausbezahlt
erhält) oder ihm die Beiträge gestundet werden. Die
Entscheidung hierüber hat ein Sparkassenausschuß, der
aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vor
sitzenden, dem Schriftführer und sechs Arbeiterbeisitzern
besteht. Der engere Vorstand wird von der Direktion er
nannt, die sechs Beisitzer werden alljährlich von der
Arbeiterschaft selbst gewählt, und zwar sind wahlberechtigt
alle Arbeiter, die irgend einem Fabrikausschuß angehören.
Die Wohlfahrtseinrichtungen der Farbenfabriken werden
sämtlich von Ausschüssen verwaltet, in denen Beamte
und Arbeiter Mitglieder sind, und zwar befinden die Ar
beiter sich überall in der Majorität. Im ganzen beträgt
die Zahl der Ausschußmitglieder etwa 150. Die Mit
glieder dieser Ausschüsse, soweit sie der Alterssparkasse
angehören, wählen also die Beisitzer des Sparkassen
ausschusses.
Diese Selbstverwaltung durch den Sparkassenausschuß
hat sich durchaus bewährt, und sie ist auch unbedingt
notwendig für eine Sparkasse mit einer derartigen Ver
fassung. Denn natürlich treten bei einer Reihe von