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der Kasse ausscheiden. Sie erhalten das Geld und auch 
den Zuschuß der Firma, soweit ihnen dieser nach Maß 
gabe der Dauer der Mitgliedschaft zusteht, ausbezahlt. 
Die Firma hat sich in den Statuten das Kecht Vorbehalten, 
das Guthaben erst nach einem Jahre nach dem Austritt aus 
der Firma auszuhezahlen. Diese Bestimmung ist haupt 
sächlich erlassen worden, damit die Ersparnisse im Falle 
eines Streiks nicht als Streikfonds verwendet werden 
können. Lediglich aus diesem Grunde hat die Firma sich 
das Recht der Sperrung des Guthabens Vorbehalten. Es 
ist dies den Arbeitern bei der Einführung der Kasse auch 
offen erklärt worden, daß die Bestimmung nur diesen 
Zweck hat, und es ist nicht beabsichtigt, in anderen Fällen 
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 
Ich erwähnte, daß die Mitglieder wie bei einer Ver 
sicherung fortlaufend die Beiträge entrichten und bis 
zur Lösung des Arbeitsverhältnisses, hzw. bis zur Voll 
endung des 24. Mitglieds] ahres in der Kasse verbleiben 
müssen. Es ist nun aber Sorge getragen, daß, wenn Um 
stände eintreten, seien es Krankheiten oder andere Fälle, 
durch die ein Sparer in Kot gerät, der Sparer einen Teil 
oder unter Umständen sein ganzes Guthaben ausbezahlt 
erhält) oder ihm die Beiträge gestundet werden. Die 
Entscheidung hierüber hat ein Sparkassenausschuß, der 
aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vor 
sitzenden, dem Schriftführer und sechs Arbeiterbeisitzern 
besteht. Der engere Vorstand wird von der Direktion er 
nannt, die sechs Beisitzer werden alljährlich von der 
Arbeiterschaft selbst gewählt, und zwar sind wahlberechtigt 
alle Arbeiter, die irgend einem Fabrikausschuß angehören. 
Die Wohlfahrtseinrichtungen der Farbenfabriken werden 
sämtlich von Ausschüssen verwaltet, in denen Beamte 
und Arbeiter Mitglieder sind, und zwar befinden die Ar 
beiter sich überall in der Majorität. Im ganzen beträgt 
die Zahl der Ausschußmitglieder etwa 150. Die Mit 
glieder dieser Ausschüsse, soweit sie der Alterssparkasse 
angehören, wählen also die Beisitzer des Sparkassen 
ausschusses. 
Diese Selbstverwaltung durch den Sparkassenausschuß 
hat sich durchaus bewährt, und sie ist auch unbedingt 
notwendig für eine Sparkasse mit einer derartigen Ver 
fassung. Denn natürlich treten bei einer Reihe von
	        
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