Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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WANDERUNGSVORGANG ELS.-LOTHR. BEVÖLKERUNGSGRUPPEN. 47 
1920 keine wesentliche Bautätigkeit aus den angegebenen 
Gründen einsetzen konnte, rund 1200000 Wohnungen. Auf 
diese drohende Wohnungsnot hat der deutsche Wohnungs 
ausschuß schon im Kriege aufmerksam gemacht. In einem 
Vortrag vor dem deutschen Wohnungsausschuß am 30. Ok 
tober 1917 mahnte Prof. Dr. Carl Johannes Puchs zur so 
fortigen aktiven Behandlung des Wohnungs- und Siede- 
luugsproblems. 
Unser völliger wirtschaftlicher Zusammenbruch hat 
alle Hilfsaktionen des Staates in dieser Präge zu Tropfen 
auf den heißen Stein werden lassen. Seit Ende des Krieges 
wurden von Reich, Ländern und Gemeinden über 2 Milli 
arden Mark an Baukostenzuschüssen für den Bau von 
Wohnungen gewährt, d. h. zur Ermöglichung von Neu 
bauten mit Kleinwohnungen werden von Reich, Ländern 
und Gemeinden Zuschüsse in Form von zinslosen Darlehen 
— auf deren Rückzahlung unter bestimmten Umständen 
überhaupt verzichtet wird — zur teilweisen Deckung der 
Ueberteuerung im Vergleich zu den Friedenspreisen ge 
geben 1 ). Auf diese Baudarlehen werden wir bei der Frage 
der Unterbringung der einwandernden Elsaß-Lothringer 
noch zu sprechen kommen. 
Hier seien nur im Hinblick auf die für uns so not 
wendige Reagrarisierung darauf hingewiesen, daß diese 
Baukostenzuschüsse leider fast restlos den Städten zugute 
gekommen sind 2 ). Die Wohnungsnot ist zurzeit gewiß 
1) Bestimmungen des Bundesrates für die Gewährung von Bau 
kostenzuschüssen aus Reichsmitteln vom 31. Okt. 1918. Zentralbl. f. 
ü. Deutsche Reich, Jahrg. 1918, S. 1160. Bestimmungen des Reichs 
rates über die Gewährung von Darlehen aus Reichsmitteln zur 
Schaffung neuer Wohnungen vom 10. Jan. 1920. Zentralbl. f. d. Deutsche 
Reich, Jahrg. 1920, S. 56. 
2) So sind von den in der Bauperiode 1919 vom Reich bewilligten 
Baukostenzuschüssen in Höhe von 650 Mill. M. nur 22 Mül. zu Bauten 
auf dem Lande verwandt worden. Die vom Reich für die Bau- 
periode 1920 bewilligten Reichszuschüsse in Höhe von 500 Mill. M. 
sind auf die einzelnen Länder ihrer ßevölkerungsziffer entsprechend 
verteilt worden, so daß z. B. Hamburg 11 Mill., das landreiche 
Mecklenburg-Schwerin nur 4,8 Mill. M. Reichszuschüsse erhalten hat. 
(8. Arch, f. innere Kolonisation, Heft 8/9, Jahrg. 1919,20.)
	        
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