Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

I

WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKERUNGSGRUPPEN.  47
1920  keine  wesentliche  Bautätigkeit  aus  den  angegebenen
Gründen  einsetzen  konnte,  rund  1200000  Wohnungen.  Auf
diese  drohende  Wohnungsnot  hat  der  deutsche  Wohnungsausschuß ­
  schon  im  Kriege  aufmerksam  gemacht.  In  einem
Vortrag  vor  dem  deutschen  Wohnungsausschuß  am  30.  Oktober ­
  1917  mahnte  Prof.  Dr.  Carl  Johannes  Puchs  zur  sofortigen ­
  aktiven  Behandlung  des  Wohnungs-  und  Siedeluugsproblems.

Unser  völliger  wirtschaftlicher  Zusammenbruch  hat
alle  Hilfsaktionen  des  Staates  in  dieser  Präge  zu  Tropfen
auf  den  heißen  Stein  werden  lassen.  Seit  Ende  des  Krieges
wurden  von  Reich,  Ländern  und  Gemeinden  über  2  Milliarden ­
  Mark  an  Baukostenzuschüssen  für  den  Bau  von
Wohnungen  gewährt,  d.  h.  zur  Ermöglichung  von  Neubauten ­
  mit  Kleinwohnungen  werden  von  Reich,  Ländern
und  Gemeinden  Zuschüsse  in  Form  von  zinslosen  Darlehen
—  auf  deren  Rückzahlung  unter  bestimmten  Umständen
überhaupt  verzichtet  wird  —  zur  teilweisen  Deckung  der
Ueberteuerung  im  Vergleich  zu  den  Friedenspreisen  gegeben ­
 1 ).  Auf  diese  Baudarlehen  werden  wir  bei  der  Frage
der  Unterbringung  der  einwandernden  Elsaß-Lothringer
noch  zu  sprechen  kommen.
Hier  seien  nur  im  Hinblick  auf  die  für  uns  so  notwendige ­
  Reagrarisierung  darauf  hingewiesen,  daß  diese
Baukostenzuschüsse  leider  fast  restlos  den  Städten  zugute
gekommen  sind 2 ).  Die  Wohnungsnot  ist  zurzeit  gewiß
1)  Bestimmungen  des  Bundesrates  für  die  Gewährung  von  Baukostenzuschüssen ­
  aus  Reichsmitteln  vom  31.  Okt.  1918.  Zentralbl.  f.
ü.  Deutsche  Reich,  Jahrg.  1918,  S.  1160.  Bestimmungen  des  Reichsrates ­
  über  die  Gewährung  von  Darlehen  aus  Reichsmitteln  zur
Schaffung  neuer  Wohnungen  vom  10.  Jan.  1920.  Zentralbl.  f.  d.  Deutsche
Reich,  Jahrg.  1920,  S.  56.
2)  So  sind  von  den  in  der  Bauperiode  1919  vom  Reich  bewilligten
Baukostenzuschüssen  in  Höhe  von  650  Mill.  M.  nur  22  Mül.  zu  Bauten
auf  dem  Lande  verwandt  worden.  Die  vom  Reich  für  die  Bauperiode
  1920  bewilligten  Reichszuschüsse  in  Höhe  von  500  Mill.  M.
sind  auf  die  einzelnen  Länder  ihrer  ßevölkerungsziffer  entsprechend
verteilt  worden,  so  daß  z.  B.  Hamburg  11  Mill.,  das  landreiche
Mecklenburg-Schwerin  nur  4,8  Mill.  M.  Reichszuschüsse  erhalten  hat.
(8.  Arch,  f.  innere  Kolonisation,  Heft  8/9,  Jahrg.  1919,20.)
            
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