Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III. HAUPTTEIL. 
gespielt hatten — beigefügt. Durch Unterschrift sollten 
alle Flüchtlinge diese Männer zu Vertretern ihrer Sache 
ernennen und in die deutsche verfassunggebende National 
versammlung entsenden, um gegen das völkerrechtswidrige 
Vorgehen Frankreichs vor aller Welt zu protestieren. Mehr 
als 4500 Flüchtlinge — es kamen selbstverständlich nur 
die wahlberechtigten Vertriebenen in Frage — erteilten 
ihre Zustimmung durch Unterschrift. Die elsaß-lothrin 
gische Abordnung wurde jedoch in Weimar in der National 
versammlung nicht vorgelassen. Es muß zugegeben werden, 
daß diese elsaß-lothringischen Abgeordneten nicht auf dem 
gesetzlich vorgeschriebenen Weg der Wahl, wie die Ab 
geordneten der übrigen deutschen Bundesstaaten, mit ihren 
Mandaten betraut worden waren. Die ßeichsregierung und 
die Parteien glaubten ihre juristischen Bedenken nicht 
überwinden zu können und befürchteten durch Vorlassung 
einer solchen außergesetzlich zustande gekommenen Ver 
tretung eines bestimmten Volksteiles einen Präzedenzfall 
zu schaffen, der in der Zukunft unangenehme Folgen haben 
könnte. Es hat jedoch leider den Anschein, daß man Frank 
reich gegenüber eine solche offene Kampfstellung nicht 
wagte. 
Der Protest, den die elsaß-lothringische Abordnung 
an den Präsidenten der Nationalversammlung gegen das 
Vorgehen Frankreichs einsandte, konnte nicht den Ein 
druck auf die neutrale und uns feindliche Welt m;achen, 
den man von einer Kundgebung erwarten durfte, wie sie 
das Auftreten der Abgeordneten eines Teiles des elsaß 
lothringischen Volkes in der deutschen Nationalversamm 
lung bedeutet hätte. 
Die Entsendung dieser Vertreter nach Weimar sollte 
jedoch für die Flüchtlinge nicht ohne jeden Erfolg bleiben. 
Durch Besprechungen mit Abgeordneten aller Parteien 
konnten die reichsländischen Abgeordneten die Kenntnis 
von der Not der Flüchtlinge in weite Kreise hineintragen. 
Am 21. Februar 1919 nahm die Nationalversammlung eine 
Entschließung an, in der eine besondere Vertretung für 
die elsaß-lothringischen Angelegenheiten in der Reichs-
	        
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