Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Menschenführung  im  Betrieb  (Betriebliche  Personalpolitik).

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Maßnahmen  beteiligt,  während  sie  ihnen  früher  vielfach  zurückhaltend,  manchmal ­
  sogar  ablehnend  gegenüberstand.  Über  die  Versuche,  auf  dem  Wege  einer
Änderung  der  gesamten  betrieblichen  Personalverfassung  das  Ziel  zu  erreichen,
wird  in  Abschn.  V  noch  berichtet  werden.  Hier  sollen  zuvor  über  die  Organisation
und  die  Kosten  der  betrieblichen  Personalpolitik  einige  Ausführungen  gemacht
werden.
4.  Kosten  und  Organisation  der  betrieblichen  Personalpolitik.  Hierbei  ist  zunächst ­
  festzustellen,  daß  die  Kosten,  welche  insgesamt  für  die  Verwaltung  und
Fürsorge  des  Personals  auflaufen,  zum  weitaus  größten  Teil  als  betriebsnotwendig,
d.  h.  als  zur  Aufrechterhaltung  oder  Verbesserung  des  Betriebsablaufs  und  zur
Erreichung  des  Betriebszwecks  unbedingt  erforderlich  angesehen  werden  müssen.
So  sind  es  in  erster  Linie  auch  durchaus  nicht  immer  Gesichtspunkte  des  Gemeinwohls ­
  oder  der  reinen  sittlichen  Verantwortung  gegenüber  den  Mitmenschen,  die
zur  Durchführung  einer  planmäßigen  Personalpolitik  führen,  sondern  es  ist  vielmehr ­
  so,  daß  diese  Aufwendungen  entweder  —  aus  betrieblichen  oder  gesetzlichen
Gründen  —  unmittelbar  als  unumgängliche  Betriebsunkosten  betrachtet  werden,
oder  aber  doch  mittelbar  zur  Steigerung  der  Wirtschaftlichkeit  oder  der  Leistungsfähigkeit ­
  dienen.  Allerdings  gilt  dies  nur  von  einem  Teil  dieser  Personalverwaltungs-
  und  Pflegekosten,  wenn  auch  von  dem  größten.
Im  allgemeinen  können  die  Kosten,  welche  für  alle  die  Maßnahmen  entstehen,  die  hier  als
Personalverwaltung  zusammengefaßt  werden,  mehr  oder  weniger  vollständig  als  unumgängliche ­
  Betriebsunkosten  angesehen  werden.  Es  ist  sogar  so,  daß  ein  großer  Teil  der  Maßnahmen
letzlioh  Kosten  überhaupt  nicht  erfordert,  weil  ihnen  entweder  entsprechend  hohe  Erlöse
gegenüberstehen  oder  aber,  weil  sie  überhaupt  keine  besonderen  Aufwendungen  erfordern.  Das
letztere  ist  der  Fall  bei  allen  organisatorischen  Verbesserungen,  die  ein  reibungsloses  Zusammenarbeiten ­
  hervorbringen,  so  ein  guter  Umgangston  und  Behandlung,  angemessene
Überwachung,  zweckmäßige  und  hygienische  Betriebsanlagen,  welche  Unfälle  oder  Mißmut
von  vornherein  unterbinden,  ohne  daß  sie  teurer  in  der  Anlage  oder  im  Betrieb  wären  als
schlecht  durchdachte  Bauten  und  Einrichtungen.  Als  Beispiel  sind  vor  allem  die  Lehrwerkstätten ­
  oder  die  Ausbildung  überhaupt  zu  nennen,  deren  Kosten  sich  meist  nach  dem  ersten
Jahre  durch  Unterbezahlung  der  Lehrlinge  bei  schon  höherer  Leistung  bezahlt  machen,
ferner  aber  etwa  auch  die  Betriebskrankenkassen,  die  durch  bessere  Personen-  und  Betriebskenntnis ­
  und  durch  zweckdienlichere,  dem  Betrieb  eingefügte  Organisation  bei  gleichen
Leistungen  gegenüber  den  außerbetrieblichen  Krankenkassen  meist  erheblich  geringere
Kosten  benötigen.
Aber  auch  die  über  den  Aufgabenkreis  der  Personalverwaltung  hinausgehenden  Aufwendungen ­
  für  die  betriebliche  Personalfürsorge  können  nur  zum  Teil  als  nicht  wirtschaftsbetrieblich ­
  unbedingt  notwendig  und  als  zusätzlich  betrachtet  werden.  Besonders  die  Aufwendungen ­
  für  hygienische  Einrichtungen  (Waschanlagen,  Kantinen,  Entlüftungs-  und  Entstaubungsanlagen, ­
  Heizung,  Beleuchtung,  Verbandsstellen,  ärztliche  Untersuchungen)  ferner
auch  für  Werksohulen,  Lehr-  und  Anschauungsmittel,  Prüfungsstellen  für  das  Personal  u.  a.
sind  eindeutig  als  notwendige  Betriebsunkosten  zu  betrachten,  die  sich  unmittelbar  in  einer
Steigerung  oder  Erhaltung  der  Leistungsfähigkeit  der  Gefolgschaft  auswirken.  Auch  ein
großer  Teil  der  Aufwendungen  für  betriebseigene  Wohnungen,  selbst  wenn  die  Miete  nicht  als
Teil  des  Entgelts  vertraglich  festgelegt  ist,  stellen  nicht  etwa  freiwillige  Mehrleistungen  aus
sozialem  Empfinden  dar,  sondern  machen  sich  entweder  durch  die  Mietzahlungen  voll  bezahlt
oder  aber  sie  werden  durch  diese  in  Verbindung  mit  dem  Abflauen  des  Mitarbeiterwechsels
—  der  immer  Störungen  und  Anlernkosten  mit  sich  bringt  —  ausgeglichen.
So  bleibt  eigentlich  nur  ein  kleiner  Teil  der  Aufwendungen,  der  als  zusätzlich
oder  freiwillig  im  Sinne  einer  eigentlichen  sozialen  Auffassung  oder  doch  zum
mindesten  nur  auf  weite  Sicht  als  ertragbringend  bezeichnet  werden  kann.  Es  sind
dies  Aufwendungen  für  Werkszeitungen,  Bibliotheken,  Geselligkeit,  Erholungs-  und
Ferienheime  (Zuschüsse)  und  vor  allem  die  Zuschüsse  der  Wohlfahrtspflege  und
der  Unterstützungen  aller  Art  an  Mitarbeiter  und  deren  Angehörige.  Nur  dieserTeil
ist  daher  auch  zahlenmäßig  zu  erfassen  und  es  ist  deshalb  besonders  bemerkenswert, ­
  daß  er  bei  fast  allen  größeren  Betrieben  einen  beachtlichen  Betrag  ausmacht,
"was  als  Beweis  für  die  wirkliche  soziale  Einstellung  der  Unternehmungsleitungen
            
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