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Die Menschen im Betrieb.
anerkannt werden muß. Dies geht mit besonderer Deutlichkeit auch daraus her
vor, daß gerade dieser Teil der freiwilligen sozialen Ausgaben, wie die Bilanzen
fast aller Unternehmungen ausweisen, in den Jahren der Krise beträchtlich ge
steigert wurde, obwohl zu gleicher Zeit die Bilanzen vielfach mit Verlust, fast
immer aber mit geringeren Gewinnen abschlossen.
Die tatsächliche Höhe dieser Aufwendungen ist naturgemäß sehr unterschiedlich; allge
meine Angaben sind nicht zu machen. Neben den gesetzlichen sozialen Aufwendungen — deren
Höhe fast überall für die Betriebe 8—10% der Lohn- und Gehaltssumme ausmacht — machen
die freiwilligen vielfach einen kleineren, sehr oft aber auch einen ebenso hohen oder höheren
Betrag aus und es ist bezeichnend, daß er, allgemein gesehen, in den letzten Jahren beträchtlich
angestiegen ist. Die Vereinigten Stahlwerke haben im Tiefpunkt der Krise (1931/32) etwa
4,5% der Löhne und Gehälter freiwillig aufgewendet, bei der Gutehoffnungshütte machten sie
im gleichen Jahre 1,13% des Warenumschlags aus. Die Deutsche Reichsbahn wendete 1934
neben 85 Mill. RM für gesetzliche noch 65 Mill. RM für freiwillige soziale Ausgaben auf,
während die I.G.-Farben A.-G. z. B. im Jahre 1932 neben 11,5 Mill. RM gesetzlich fest
gelegter Beiträge sogar 39,3 Mill. RM an freiwilligen Wohlfahrtsausgaben, Beiträgen zur
Pensionskasse, Unterstützungen, Pensionen und Abfindungen auszahlte.
Die Organisation der Personalpolitik ist in den meisten Bällen im engen Zu
sammenhang mit der allgemeinen Betriebsorganisation ausgestaltet worden, was
nicht wunder nimmt, da sie als unmittelbar organisatorischer Fragenkreis anzu-
spreehen ist (hierzu unter C). Das gilt ganz besonders für die Abteilung Personal-
Verwaltung, die vielfach mit der Lohn- und Gehaltsabteilung zusammenhängt oder
doch zum mindesten mit ihr einer gemeinsamen Leitung untersteht. Getrennt von
ihr, obwohl natürlich mit gemeinsamen Unterlagen arbeitend, wird meist die
Personalpflege gehandhabt; nicht selten kommt es vor, daß diese -— häufig
Wohlfahrts-, Sozial-, Sozialpolitische Abteilung o. ä. genannten — Stellen etwas
abseits stehend arbeiten, was zwar verständlich, aber auch vielfach wenig glücklich
anzusehen ist. Eine enge Zusammenarbeit unter der Abteilung Personalverwaltung
ist immer geboten, obwohl ihre Aufgaben sachlich sehr unterschiedlich sind und
daher eine völlig gemeinsame Arbeit — schon aus betriebs- und personalpolitischen
Erwägungen heraus ■— nicht immer zweckmäßig scheint. Wie alle andern Ab
teilungen unterstehen auch die Abteilungen der Personalpolitik der Unterneh
mungsleitung meist unmittelbar, ja, die Bedeutung dieses Zweiges der Betriebs
politik hat vielfach nicht nur zu einer besonders engen Verbindung geführt, son
dern oft hat sich die oberste Leitung — unter Schaffung eines Personal- oder
Sozialreferenten — die Bearbeitung selbst Vorbehalten.
Ganz besonders wertvoll ist, daß — im Gegensatz zu früher — nicht nur die
Personalverwaltung, sondern auch die Personalfürsorge heute in den Großbetrieben
fast durchweg sachlich zusammengefaßt und zu besonderen Abteilungen vereinigt
worden sind. Hierdurch ist nicht nur die Zersplitterung und Unübersichtlichkeit
in Fortfall gekommen, sondern auch die Willkür, die früher bei der in zahlreiche
Teilaufgaben verzettelten und auf verschiedene Abteilungen verteilten Durch
führung durch Nichtfachleute oder untergeordnete Stellen möglich war. Die straffe
Zusammenfassung hat die Beauftragung von Fachleuten mit entsprechenden
Kenntnissen und entsprechender Verantwortung, aber auch entsprechender Macht
fülle und Bedeutung ermöglicht.
Im einzelnen sind naturgemäß bei der Einordnung in die Gesamtorganisation die mannig
fachsten Unterschiede anzutreffen, die je nach der Entwicklung des Betriebes oder den per
sönlichen Auffassungen sich bildeten. Oft sind die personalpolitischen Abteilungen der Haupt
verwaltung unmittelbar oder über andere Hauptstellen (Abteilung für Betriebswirtschaft,
Organisationsabteilung u.a.) unterstellt. Oder aber es sind einzelne Aufgabengebiete den
einzelnen Abteilungen, denen sie sachlich nahestehen, beigegliedert (so etwa Betriebskranken
kassen oder Personal Verwaltung dem Lohnbüro, Wohnungserweiterung der Bau- oder Be
triebsabteilung, Unfallverhütung und Betriebshygiene der Abteilung für Ausbildungswesen
o. ä.); in diesem Eall ist der gesamte Aufgabenbereich jedoch fast immer durch eine Zentral
stelle, die in diesem Falle als „Stab“ gelten muß, einheitlich geleitet. In Konzernen, z.B. den