Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die Menschen im Betrieb. 
anerkannt werden muß. Dies geht mit besonderer Deutlichkeit auch daraus her 
vor, daß gerade dieser Teil der freiwilligen sozialen Ausgaben, wie die Bilanzen 
fast aller Unternehmungen ausweisen, in den Jahren der Krise beträchtlich ge 
steigert wurde, obwohl zu gleicher Zeit die Bilanzen vielfach mit Verlust, fast 
immer aber mit geringeren Gewinnen abschlossen. 
Die tatsächliche Höhe dieser Aufwendungen ist naturgemäß sehr unterschiedlich; allge 
meine Angaben sind nicht zu machen. Neben den gesetzlichen sozialen Aufwendungen — deren 
Höhe fast überall für die Betriebe 8—10% der Lohn- und Gehaltssumme ausmacht — machen 
die freiwilligen vielfach einen kleineren, sehr oft aber auch einen ebenso hohen oder höheren 
Betrag aus und es ist bezeichnend, daß er, allgemein gesehen, in den letzten Jahren beträchtlich 
angestiegen ist. Die Vereinigten Stahlwerke haben im Tiefpunkt der Krise (1931/32) etwa 
4,5% der Löhne und Gehälter freiwillig aufgewendet, bei der Gutehoffnungshütte machten sie 
im gleichen Jahre 1,13% des Warenumschlags aus. Die Deutsche Reichsbahn wendete 1934 
neben 85 Mill. RM für gesetzliche noch 65 Mill. RM für freiwillige soziale Ausgaben auf, 
während die I.G.-Farben A.-G. z. B. im Jahre 1932 neben 11,5 Mill. RM gesetzlich fest 
gelegter Beiträge sogar 39,3 Mill. RM an freiwilligen Wohlfahrtsausgaben, Beiträgen zur 
Pensionskasse, Unterstützungen, Pensionen und Abfindungen auszahlte. 
Die Organisation der Personalpolitik ist in den meisten Bällen im engen Zu 
sammenhang mit der allgemeinen Betriebsorganisation ausgestaltet worden, was 
nicht wunder nimmt, da sie als unmittelbar organisatorischer Fragenkreis anzu- 
spreehen ist (hierzu unter C). Das gilt ganz besonders für die Abteilung Personal- 
Verwaltung, die vielfach mit der Lohn- und Gehaltsabteilung zusammenhängt oder 
doch zum mindesten mit ihr einer gemeinsamen Leitung untersteht. Getrennt von 
ihr, obwohl natürlich mit gemeinsamen Unterlagen arbeitend, wird meist die 
Personalpflege gehandhabt; nicht selten kommt es vor, daß diese -— häufig 
Wohlfahrts-, Sozial-, Sozialpolitische Abteilung o. ä. genannten — Stellen etwas 
abseits stehend arbeiten, was zwar verständlich, aber auch vielfach wenig glücklich 
anzusehen ist. Eine enge Zusammenarbeit unter der Abteilung Personalverwaltung 
ist immer geboten, obwohl ihre Aufgaben sachlich sehr unterschiedlich sind und 
daher eine völlig gemeinsame Arbeit — schon aus betriebs- und personalpolitischen 
Erwägungen heraus ■— nicht immer zweckmäßig scheint. Wie alle andern Ab 
teilungen unterstehen auch die Abteilungen der Personalpolitik der Unterneh 
mungsleitung meist unmittelbar, ja, die Bedeutung dieses Zweiges der Betriebs 
politik hat vielfach nicht nur zu einer besonders engen Verbindung geführt, son 
dern oft hat sich die oberste Leitung — unter Schaffung eines Personal- oder 
Sozialreferenten — die Bearbeitung selbst Vorbehalten. 
Ganz besonders wertvoll ist, daß — im Gegensatz zu früher — nicht nur die 
Personalverwaltung, sondern auch die Personalfürsorge heute in den Großbetrieben 
fast durchweg sachlich zusammengefaßt und zu besonderen Abteilungen vereinigt 
worden sind. Hierdurch ist nicht nur die Zersplitterung und Unübersichtlichkeit 
in Fortfall gekommen, sondern auch die Willkür, die früher bei der in zahlreiche 
Teilaufgaben verzettelten und auf verschiedene Abteilungen verteilten Durch 
führung durch Nichtfachleute oder untergeordnete Stellen möglich war. Die straffe 
Zusammenfassung hat die Beauftragung von Fachleuten mit entsprechenden 
Kenntnissen und entsprechender Verantwortung, aber auch entsprechender Macht 
fülle und Bedeutung ermöglicht. 
Im einzelnen sind naturgemäß bei der Einordnung in die Gesamtorganisation die mannig 
fachsten Unterschiede anzutreffen, die je nach der Entwicklung des Betriebes oder den per 
sönlichen Auffassungen sich bildeten. Oft sind die personalpolitischen Abteilungen der Haupt 
verwaltung unmittelbar oder über andere Hauptstellen (Abteilung für Betriebswirtschaft, 
Organisationsabteilung u.a.) unterstellt. Oder aber es sind einzelne Aufgabengebiete den 
einzelnen Abteilungen, denen sie sachlich nahestehen, beigegliedert (so etwa Betriebskranken 
kassen oder Personal Verwaltung dem Lohnbüro, Wohnungserweiterung der Bau- oder Be 
triebsabteilung, Unfallverhütung und Betriebshygiene der Abteilung für Ausbildungswesen 
o. ä.); in diesem Eall ist der gesamte Aufgabenbereich jedoch fast immer durch eine Zentral 
stelle, die in diesem Falle als „Stab“ gelten muß, einheitlich geleitet. In Konzernen, z.B. den
	        
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