Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Menschen  im  Betrieb.

anerkannt  werden  muß.  Dies  geht  mit  besonderer  Deutlichkeit  auch  daraus  hervor, ­
  daß  gerade  dieser  Teil  der  freiwilligen  sozialen  Ausgaben,  wie  die  Bilanzen
fast  aller  Unternehmungen  ausweisen,  in  den  Jahren  der  Krise  beträchtlich  gesteigert ­
  wurde,  obwohl  zu  gleicher  Zeit  die  Bilanzen  vielfach  mit  Verlust,  fast
immer  aber  mit  geringeren  Gewinnen  abschlossen.
Die  tatsächliche  Höhe  dieser  Aufwendungen  ist  naturgemäß  sehr  unterschiedlich;  allgemeine ­
  Angaben  sind  nicht  zu  machen.  Neben  den  gesetzlichen  sozialen  Aufwendungen  —  deren
Höhe  fast  überall  für  die  Betriebe  8—10%  der  Lohn-  und  Gehaltssumme  ausmacht  —  machen
die  freiwilligen  vielfach  einen  kleineren,  sehr  oft  aber  auch  einen  ebenso  hohen  oder  höheren
Betrag  aus  und  es  ist  bezeichnend,  daß  er,  allgemein  gesehen,  in  den  letzten  Jahren  beträchtlich
angestiegen  ist.  Die  Vereinigten  Stahlwerke  haben  im  Tiefpunkt  der  Krise  (1931/32)  etwa
4,5%  der  Löhne  und  Gehälter  freiwillig  aufgewendet,  bei  der  Gutehoffnungshütte  machten  sie
im  gleichen  Jahre  1,13%  des  Warenumschlags  aus.  Die  Deutsche  Reichsbahn  wendete  1934
neben  85  Mill.  RM  für  gesetzliche  noch  65  Mill.  RM  für  freiwillige  soziale  Ausgaben  auf,
während  die  I.G.-Farben  A.-G.  z.  B.  im  Jahre  1932  neben  11,5  Mill.  RM  gesetzlich  festgelegter ­
  Beiträge  sogar  39,3  Mill.  RM  an  freiwilligen  Wohlfahrtsausgaben,  Beiträgen  zur
Pensionskasse,  Unterstützungen,  Pensionen  und  Abfindungen  auszahlte.
Die  Organisation  der  Personalpolitik  ist  in  den  meisten  Bällen  im  engen  Zusammenhang ­
  mit  der  allgemeinen  Betriebsorganisation  ausgestaltet  worden,  was
nicht  wunder  nimmt,  da  sie  als  unmittelbar  organisatorischer  Fragenkreis  anzuspreehen
  ist  (hierzu  unter  C).  Das  gilt  ganz  besonders  für  die  Abteilung  Personal-Verwaltung,
  die  vielfach  mit  der  Lohn-  und  Gehaltsabteilung  zusammenhängt  oder
doch  zum  mindesten  mit  ihr  einer  gemeinsamen  Leitung  untersteht.  Getrennt  von
ihr,  obwohl  natürlich  mit  gemeinsamen  Unterlagen  arbeitend,  wird  meist  die
Personalpflege  gehandhabt;  nicht  selten  kommt  es  vor,  daß  diese  -—  häufig
Wohlfahrts-,  Sozial-,  Sozialpolitische  Abteilung  o.  ä.  genannten  —  Stellen  etwas
abseits  stehend  arbeiten,  was  zwar  verständlich,  aber  auch  vielfach  wenig  glücklich
anzusehen  ist.  Eine  enge  Zusammenarbeit  unter  der  Abteilung  Personalverwaltung
ist  immer  geboten,  obwohl  ihre  Aufgaben  sachlich  sehr  unterschiedlich  sind  und
daher  eine  völlig  gemeinsame  Arbeit  —  schon  aus  betriebs-  und  personalpolitischen
Erwägungen  heraus  ■—  nicht  immer  zweckmäßig  scheint.  Wie  alle  andern  Abteilungen ­
  unterstehen  auch  die  Abteilungen  der  Personalpolitik  der  Unternehmungsleitung ­
  meist  unmittelbar,  ja,  die  Bedeutung  dieses  Zweiges  der  Betriebspolitik ­
  hat  vielfach  nicht  nur  zu  einer  besonders  engen  Verbindung  geführt,  sondern ­
  oft  hat  sich  die  oberste  Leitung  —  unter  Schaffung  eines  Personal-  oder
Sozialreferenten  —  die  Bearbeitung  selbst  Vorbehalten.
Ganz  besonders  wertvoll  ist,  daß  —  im  Gegensatz  zu  früher  —  nicht  nur  die
Personalverwaltung,  sondern  auch  die  Personalfürsorge  heute  in  den  Großbetrieben
fast  durchweg  sachlich  zusammengefaßt  und  zu  besonderen  Abteilungen  vereinigt
worden  sind.  Hierdurch  ist  nicht  nur  die  Zersplitterung  und  Unübersichtlichkeit
in  Fortfall  gekommen,  sondern  auch  die  Willkür,  die  früher  bei  der  in  zahlreiche
Teilaufgaben  verzettelten  und  auf  verschiedene  Abteilungen  verteilten  Durchführung ­
  durch  Nichtfachleute  oder  untergeordnete  Stellen  möglich  war.  Die  straffe
Zusammenfassung  hat  die  Beauftragung  von  Fachleuten  mit  entsprechenden
Kenntnissen  und  entsprechender  Verantwortung,  aber  auch  entsprechender  Machtfülle ­
  und  Bedeutung  ermöglicht.
Im  einzelnen  sind  naturgemäß  bei  der  Einordnung  in  die  Gesamtorganisation  die  mannigfachsten ­
  Unterschiede  anzutreffen,  die  je  nach  der  Entwicklung  des  Betriebes  oder  den  persönlichen ­
  Auffassungen  sich  bildeten.  Oft  sind  die  personalpolitischen  Abteilungen  der  Hauptverwaltung ­
  unmittelbar  oder  über  andere  Hauptstellen  (Abteilung  für  Betriebswirtschaft,
Organisationsabteilung  u.a.)  unterstellt.  Oder  aber  es  sind  einzelne  Aufgabengebiete  den
einzelnen  Abteilungen,  denen  sie  sachlich  nahestehen,  beigegliedert  (so  etwa  Betriebskrankenkassen ­
  oder  Personal  Verwaltung  dem  Lohnbüro,  Wohnungserweiterung  der  Bau-  oder  Betriebsabteilung, ­
  Unfallverhütung  und  Betriebshygiene  der  Abteilung  für  Ausbildungswesen
o.  ä.);  in  diesem  Eall  ist  der  gesamte  Aufgabenbereich  jedoch  fast  immer  durch  eine  Zentralstelle, ­
  die  in  diesem  Falle  als  „Stab“  gelten  muß,  einheitlich  geleitet.  In  Konzernen,  z.B.  den
            
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