Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die Menschen im Betrieb. 
aus der Qualität seiner Erzeugnisse oder dem fest umrissenen Aufgabenkreis zieht. Miß 
stimmung und Unruhen sind jedoch bei Zeiß ebenfalls vorgekommen; doch herrscht im allge 
meinen Ruhe, Zufriedenheit und Betriehsstolz unter den Zeißarbeitern und -angestellten. Ob 
diese Form der Personal Verfassung auf andere Betriebe in anderen Geschäftszweigen über 
tragen werden kann, muß wohl bezweifelt werden. 
4. Die nationalsozialistische Betriebsgemoinschaft (Gesetz zur Ordnung der 
nationalen Arbeit). 
a) Wesen und Aufgabe. Die im Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit 
(AOG.) vom 20. Januar 1934 verwirklichte betriebliche Personalverfassung fußt 
auf zwei Grundgedanken, die seit langem erörtert wurden, deren Durchsetzung 
jedoch durch die vielfachen Machtkämpfe der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberver 
bände nicht möglich war. Es sind dies die Gedanken der Gemeinschaft und des 
Führertums im Betriebe. 
Als erste Voraussetzung mußten daher diese Widerstandsgruppen beseitigt 
werden, welche der Verwirklichung im Wege standen, was durch die Auflösung 
aller Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Laufe des Jahres 1933 und 
ihre Überführung in die Deutsche Arbeitsfront geschah. Erst diese Vorarbeit 
in Verbindung mit der fortdauernden erzieherischen Leistung der Deutschen 
Arbeitsfront, der die schaffenden Deutschen aller Stände und Berufe ange 
schlossen sind, machte die Einführung des neuen Gesetzes möglich. Zwar war 
auch zur Zeit der liberalen Wirtschaftsauffassung die Betriebsleitung in den 
meisten Fällen autokratisch gewesen. Doch hatte sie unter den mannigfachsten 
Mißständen gelitten, deren entscheidendster wohl der Widerspruch zwischen den 
Führungsansprüchen der Betriebsleitung und der übrigen Betriebsangehörigen 
war, die beide, gestützt auf das gleiche Postulat von der Freiheit und vom gleichen 
Recht für alle, ihre Forderungen vorbraohten und sich so erbittert bekämpften. 
Daneben aber sind die inneren Widersprüche der Führung in den Wirtschafts 
betrieben immer stärker in Erscheinung getreten; diese ergeben sich vorwiegend 
aus der — im Gegensatz zur Politik oder zum Heer — vielfach nicht einwandfreien 
Führerauslese und Führereignung. (Siehe hierzu Näheres unter C.) Im Wirt 
schaftsbetrieb wird der Führer entweder kraft des Eigentumsrechts an den An 
lagen oder aber durch Anstellung auf Grund wirtschaftlicher oder technischer 
Kenntnisse und Fähigkeiten bestimmt, was keineswegs auch Führereigenschaften 
in menschlicher Hinsicht bedingt. Allein aus diesem Grunde war der Frage der 
Menschenführung im Betriebe schon vor der nationalen Umwälzung große Auf 
merksamkeit geschenkt worden, wobei sich besonders das „Deutsche Institut für 
technische Arbeitsforschung“ (Dinta) unter der Leitung von Arnhold und die 
von Friedrich geleitete „Anstalt für Arbeitskunde“ in Saarbrücken hervortat. 
Während jedoch bisher vorwiegend die einzelnen Fragen der Menschenbehand 
lung und Menschenführung für das unmittelbare Verhältnis von Vorgesetzten und 
Untergebenen bearbeitet wurden, stellte das AOG. dasFührertum im Betriebe auf 
eine grundsätzlich andere Ebene, indem nunmehr dem Unternehmer, der für die 
wirtschaftliche und technische Führung verantwortlich war, auch die volle Ver 
antwortung der Menschenführung vom Staat übertragen wurde. Er hat diese 
Aufgabe nach dem Gesetz im Sinne des Volksganzen auf dem Wege der Betriebs 
gemeinschaft unter Beachtung der sozialen Ehre und unter staatlicher Aufsicht 
durch die Treuhänder der Arbeit auszuführen. Mit der Einführung des Begriffes 
der sozialen Ehre und ihrer Überwachung durch die Treuhänder auf Grund eines 
Verfahrens der sozialen Ehrengerichtsbarkeit sind dabei völlig neue Wege be 
gangen worden. Durch das Ziel der Betriebsgemeinschaft, welche unter Leitung 
des Betriebsführers steht und von ihm wie von der Gefolgschaft ein hohes Maß von 
Verantwortung für das Betriebsganze fordert, ist ferner auch eine Art von Patri 
archalismus wieder in das Betriebsleben eingeschaltet worden. Die Betriebs
	        
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